Gilt in beiden Fällen die Geschwindigkeitsbegrenzung ganzjährig?

5 Antworten

Hi. Das weiße Zusatzschild ist nur eine Erklärung, warum hier ein Tempolimit gilt. Dennoch gilt das Tempolimit immer.

Ein anderes Beispiel: wenn da ein 30er Tempolimit mit dem Zusatzschild "Schule" ist, da kann man auch am Sonntag geblitzt werden.

Anders ist es aber beim unteren Schild. Das ist ein Gefahrenzeichen - zu erkennen an der dreieckigen Form mit dem roten Rand.

Tempolimits in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen gelten nur, bis die Gefahr vorbei ist. Beispiele:

Im Sommer gibts keine Eisglätte.
Hat man eine Ampel außerhalb geschlossener Ortschaften oder eine Baustelle mit dem jeweiligen Gefahrenzeichen passiert, dann darf man wieder Gas geben.

Das untere Schild weist auf eine Gefahr hin, während das obere den Grund für eine Geschwindigkeitsbegrenzung erklärt, die immer gilt.


das obere Zeichen ist ein Zusatzeichen das daraufhinweißt das bei Schneeglätte ein besonders Limit gilt.

Das untere warnt vor Gefahren durch Schneeglätte (Z.B. Brücken)

Und ja das gilt immer wenn die entsprechenden Witterungsbedingen vorhanden sind

  1. Ja
  2. Mit zusätzlicher Geschwindigkeitsbegrenzung gilt dies dann nur solange die Gefahr offensichtlich besteht, also z.B. im Hochsommer keine Relevanz. Schild alleine ohne zusätzliches Tempolimit hat nur einen Hinweischarakter.

Thalero 
Fragesteller
 30.07.2023, 11:04

Danke.

Wie kann ich gegenüber Behörden belegen, dass es sich bei der Annahme, Bild 2 gelte auch ganzjährig, um einen Irrglauben handelt?

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Antitroll1234  30.07.2023, 11:06
@Thalero

Einspruch einlegen und bei Bedarf muss das Gericht die Behörde über die Bedeutung von Gefahrzeichen aufklären.

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Antitroll1234  30.07.2023, 11:12
@Thalero

Btw gibt es das Gefahrzeichen Zeichen 113 überhaupt noch, dass wurde doch schon lange aus der StVO herausgenommen und dürfte nirgends mehr stehen.

Wenn doch ist es bedeutungslos.

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Thalero 
Fragesteller
 30.07.2023, 11:11

"Auch Matsch kann zu Glätte führen, weshalb das Schild 101-51 nicht nur im Winter relevant ist."

Kann man diese Aussage unbeachtet lassen oder wäre es doch wieder ein Argument für ganzjährig?

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Antitroll1234  30.07.2023, 11:15
@Thalero

Da es dieses Zeichen in der StVO nicht mehr gibt, kannst Du jede Aussage darüber unbeachtet lassen 😉

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Thalero 
Fragesteller
 30.07.2023, 11:31

Und noch bestehende VZ haben tatsächlich keinerlei Bedeutung?

Wie verhält es sich bei VZ114? Das ist ja auch sehr allgemein definiert. Bei Nässe oder Schmutz. Kann man daraus eine 24/7 an 365 Tagen Gültigkeit ableiten?

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Hier gilt ja laut Rechtsprechung ganzjährig die Geschwindigkeitsbegrenzung.

Ein entsprechendes BGH-Urteil ist mir nicht bekannt.


WECoyote  30.07.2023, 10:58

Es benötigt kein Urteil. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt immer.

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Schnoofy  30.07.2023, 11:22
@WECoyote

In diesem Fall ist das so weil die Schneeflocke lediglich eine erläuternde Bedeutung hat.

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WECoyote  30.07.2023, 11:23
@Schnoofy

Ja, darum ging es ja in der Fragestellung.

Situation: Gewchwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzzeichen Schneeflocke (oberes Bild). Hier gilt ja laut Rechtsprechung ganzjährig die Geschwindigkeitsbegrenzung.
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Thalero 
Fragesteller
 30.07.2023, 12:25

@Schnoofy

In der Begründung wird aber kein Bezug auf die Art und Weise wie die Geschwindigkeitsbegrenzung dargestellt wird genommen. Es geht ja lediglich um das Zusatzzeichen und seine Auswirkungen auf die ausgesprochene Geschwindigkeitsbegrenzung.

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