Gilt ein Wechsel der Windschutzscheibe auf Teilkasko als "Schaden"?
Ich habe 2008 die Windschutzscheibe meines PKWs wegen einem Steinschlag wechseln lassen (150 Euro SB). Muss ich somit beim Versicherungswechsel angeben, dass ich in den letzten drei Jahren einen Schaden hatte?
4 Antworten
Ich würde es auf jeden Fall angeben, Verschweigen könnte Dir bei einem neuen Schaden negativ ausgelegt werden wenn es herauskäme. Es kann Dir doch ohnehin kein Nachteil daraus entstehen, denn in der Teilkasko gibt es bekanntlich keine Rabattstufen...
Ja, das ist ein Schaden. Diesen zu verschweigen, wäre eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Anzugeben sind nur Schäden, die eine Veränderung der Rabattstufen bewirken. Teilkasko ist davon nicht betroffen.
Schon - aber ich glaube nicht das du deshalb hochgestuft wirst .
Wird man nicht. Ging mir nur drum, ob ich das angeben muss.
Leider unterscheiden die meisten Versicherungsportale ja nicht nach haftplichtregulierten und TK bzw. VK regulierten Schäden.