Gilt ein Wechsel der Windschutzscheibe auf Teilkasko als "Schaden"?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde es auf jeden Fall angeben, Verschweigen könnte Dir bei einem neuen Schaden negativ ausgelegt werden wenn es herauskäme. Es kann Dir doch ohnehin kein Nachteil daraus entstehen, denn in der Teilkasko gibt es bekanntlich keine Rabattstufen...

raytde 
Fragesteller
 01.11.2011, 12:09

Leider unterscheiden die meisten Versicherungsportale ja nicht nach haftplichtregulierten und TK bzw. VK regulierten Schäden.

LondonerNebel  01.11.2011, 12:22
@raytde

Eben! Deshalb den TK-Schaden angeben...

SgtMiller  01.11.2011, 17:51
@raytde

Wenn man sich schon die versicherung über ein Onlineportal raussucht ?

Ja, das ist ein Schaden. Diesen zu verschweigen, wäre eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Anzugeben sind nur Schäden, die eine Veränderung der Rabattstufen bewirken. Teilkasko ist davon nicht betroffen.

Schon - aber ich glaube nicht das du deshalb hochgestuft wirst .

raytde 
Fragesteller
 01.11.2011, 12:06

Wird man nicht. Ging mir nur drum, ob ich das angeben muss.