Gilt ein Foto von einem Führerschein?

4 Antworten

nein nur das original zählt

Zum Ausweisen meinst du? Zum ausweisen reicht ein staatlich anerkanntes Dokument. Kann Reisepass, Personalausweis oder auch Führerschein sein.

Personalausweis bzw. Reisepass (eins davon egal welches) ist Pflicht zu BESITZEN.

Hallo Z9630,

Du bist vom Gesetz her verpflichtet sowohl den Führerschein, wie auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Original mit zuführen.

Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

***************************************************************************************

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Absatz 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen

***************************************************************************************

Eine Kopie ist aber keine gültige amtliche Bescheinigung.

Wer keinen Führerschein oder nur eine Kopie mitführt, riskiert aber lediglich nur folgenden Bußgeldbescheid (Quelle bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog)

***************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 204100

Tatvorwurf: Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins *) nicht mit.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

***************************************************************************************

Mit der Zahlung der 10,00 Euro hat sich die Angelegenheit erledigt.

Die Polizeibeamten können im übrigen über Funk anhand mündlicher Angaben oder halt anhand der Kopie abfragen, ob Du im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis bist.

Die Polizisten müssen noch nicht einmal 10,00 Verwarnungsgeld nehmen, sondern sie haben hier einen Ermessensspielraum. Mir persönlich langt eine Kopie vom Führerschein, denn egal ob Kopie oder Original, ich überprüfe die Daten fast immer über Funk, denn auch wenn Jemand einen Führerschein vorlegt, bedeutet dass ja nicht, dass er auch im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn man dir z.B. den Führerschein abgenommen hat - weil Du zu schnell gefahren bist .... könntest Du (wenn ein Foto dessen ausreichend wäre) das Foto der Streife zeigen ....

Du kannst aber versichert sein, dass Du (wenn Du nur ein Foto zeigst) mit Nachforschungen rechnen musst ... im äußersten Notfall kannst Du mir einer Kopie des Führerscheines und des KFZ-Scheines nachweisen, dass alles rechtens ist - aber das Original musst Du auf jeden Fall nachreichen.

Hüte Dich aber davor, die Polizisten verarschen zu wollen, wenn Du den Führerschein abgeben musstest und versuchst das mit nem Foto zu vertuschen ... Dann hast Du richtig ärger ......