Gilt das als Spende?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Steuerlich lassen sich Spenden nur als Sonderausgaben abziehen, wenn die an eine gemeinnützige Organisation geleistet werden.

So, wenn du ihr Geld schickst gibt es da keine chance. Ggf wäre ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen denkbar, wenn man annimmt , dass du zumindest moralisch verpflichtet bist ihr zu helfen. Aber auch nur wenn deine außergewöhnlichen Belastungen insgesamt die zumutbare Belastung übersteigen. Sonst wirken die sich nicht aus.

P.S. hat sie keine Versicherung?

Candyman712 
Fragesteller
 25.04.2024, 06:44

Doch, alles geregelt. Aber trotzdem als Soforthilfe innerhalb der Familie. Danke für die Antwort!

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Stefan1248  25.04.2024, 07:29
@Candyman712

ok, das ist gut. Dann fehlt es aber wohl auch an einer Zwangsläufigkeit da sie zumindest in der Lage sein sollte das Geld nach Erhalt der Versicherungsleistung zurück zu zahlen. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt dann wohl auch gar nicht in Betracht.

wenn du ihr helfen möchtest tue dies, aber das ist dann reines privat vergnügen, an dem sich der Steuerzahler nicht beteiligt

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Du hast dann geschenkt. Sonst dürfte man auch Nichten ohne eigene Wohnung bisher auf diese Weise Steuerfrei Geld zukommen lassen. Was ich meine ist, das Finanzamt sieht nur den Geldtransfer, Grund ist egal.