Gilt das als Kaufbestätigung/Kaufvertrag?
Hallo, ich möchte mein Auto verkaufen, ich habe es für 1600€ im Internet angeboten. Ein Käufer meldete sich der es für 14500 morgen abholen würde. Am Telefon wies ich ihn darauf hin dass, wenn jemand mehr bietet das Auto an denjenigen verkauft wird. Zu dem Käufer schrieb ich folgende Email: Sehr geehrter Herr...
Ich bestätige Ihnen, dass sie das Fahrzeug.... für 14.500€ morgen Mittwoch, 12.08.2015 abholen können,
bis 16.00 Uhr sind wir im Haus.
Jetzt gerade meldete sich ein anderer Käufer der die vollen 16.000€ bezahlen würde.
Meine Frage ist jetzt muss ich es nun für den günstigeren Preis verkaufen? oder kann ich den Kauf noch einfach so absagen?
Danke für die Hilfe:)
6 Antworten
Ich bestätige Ihnen, dass sie das Fahrzeug.... für 14.500€ morgen Mittwoch, 12.08.2015 abholen können,
Dumm gelaufen. Mit dieser Aussage hast Du bereits ein gültigen Kaufvertrag geschlossen (der muss nämlich nicht auf Papier und mit Unterschrift vorhanden sein). Wenn Du den Wagen jetzt weiterverkaufst, kann Dich der erste Käufer auf Schadenersatz für seine entstandenen Kosten verklagen.
solche Bestätigungen sind dein persönliches problem den damit ist ein Kaufvertrag entstanden. sowas macht man nicht ... Man kann wenn man das mit einem verweis auf eventuell Höherbietende Macht denn das Fahrzeug wird oder soll ja zum Höchstpreis verkauft werden.. da du das aber nicht getan hast ist das dein Problem.. Ich kann in deinem Interesse nur hoffen das sich der Käufer morgen nicht Persönlich meldet. Erst wenn die genannte Zeitspanne ( Mittwoch bis 16:00 Uhr abgelaufen ist kannst du weiterverkaufen, solltest jedoch den Erstinteressenten trotzdem darüber informieren. sonst gibt's Ärger..
Achtung...!!! manche versuchen das als Tour um Geld zu machen nd fordern imaginäre Kostenerstattungen.. Deshalb warten und erst wenn sich der Erstinteressent bis 16:00 Uhr nicht gemeldet hat kannst du ihm Zumailen Zeit abgelaufen Fahrzeug wird anderweitig verkauft..
Ich hoffe die karre ist abgemeldet, sonst droht der nächste Ärger den zugelassene Fahrzeuge sollte / darf man nicht aus der Hand geben.. und wenn der Himmel einstürzt ... egal was der Käufer dir erzählt... ist das ein NO GO denn aus der Nummer kommt man dann nur noch mit Viel Kostenaufwand heraus.. wenn überhaupt.. Joachim
Du kannst den Vertrag noch absagen, darfst du aber nicht einfach so. Der Käufer könnte dich auf Schadensersatz verklagen. Z.B. für bereits verauslagte Kosten oder wenn er für ein vergleichbares Auto woanders mehr bezahlen muss.
Du hast den Kaufpreis bestätigt, das ist ein Vertragverhältnis.
Du hast eine Mail geschrieben, war das Telefonat vor oder nach der Mail?
Du hast ihm schriftlich bestätigt, dass du ihm das Auto verkaufst. Was du vorher am Telefon besprochen hast, interessiert nicht und ist im Zweifel auch nicht nachweisbar.
Daher meine Frage.
das Telefonat war vor der Mail
Wenn Du an den anderen Käufer verkaufst, kann Dich der "14500€"-Käufer auf Regress verklagen und Du mußt ihm ein gleichwertige Fahrzeug zu dem Preis verschaffen, auch wenn Du mehr bezahlen mußt.
das war dumm ! Nun darfst / musst !!!! DU Dein Schätzchen für 14,500 EUR verkaufen. Vertrag ist Vertrag. Auch wenn "NUR" mündlich. Du hast es ja aber schriftlich gemacht. Es gibt kein Zurück !
Auch dann obwohl ich ihm am Telefon darauf hingewiesen habe, dass wenn jemand mehr Bietet das Auto an den meist Bietenden geht?