Gibts es im Mutterschutz noch normales Gehalt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man bekommt von der zuständigen Krankenkasse Mutterschaftsgeld bis max. 13,--Euro/ Tag, wenn man in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht zu Beginn der Schutzfrist. Oder wenn man ALG I bezieht- oder mit Ansrpuch auf Krankengeld als Selbstständige versichert ist.

Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum tatsächlichen Netto = man hat in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung keine finanziellen Einbußen.

Bei ALG I Bezug bekommt man Mutterschaftsgeld in höhe Arbeitslosengeld.

Bei Selbstständigkeit in Höhe der Beitragseinstufung.

Die Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro täglich. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Durchschnittlichen Netto der letzten drei Monate.

Also das Nettogehalt bleibt wie gehabt.