Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist, dass eine Mögliche Kurzarbeit in den Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder in einer Dienstvereinbarung grundsätzlich möglich ist. Dann können auch die Mitarbeiter, die vor Beginn der Kurzarbeit krank waren ebenfalls angemeldet werden. Das Kurzarbeitergeld wird dem Arbeitgeber allerdings dann nicht von der Arbeitsagentur erstattet sondern als Krankengeld von der Krankenkasse.

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Bis zum 20.07. zahlt der Arbeitgeber. Während dem Mutterschutz (6 Wochen vor Geburt - 8 Wochen danach) zahlt die Krankenkasse 13 Euro pro Tag Mutterschaftsgeld. Ab dem 21.07. sollte ihre Frau bei der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragen.

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Wenn es sich um ein vorgeschriebes Vor- oder Nachpraktikum zum Studium handelt fallen ab einer Vergütung von 325 Euro SV-Beiträge an.

Auch bei einem freiwilligen Praktikum fallen SV-Beiträge schon unter 450 Euro an.

https://www.ikk-suedwest.de/arbeitgeber/sozialversicherung-im-betrieb/besondere-personengruppen/praktikanten-und-studenten/

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Hallo. Das Grundentgelt ist das monatliche gleichbleibende vereinbarte Gehalt. Im steuerpflichtigen Brutto können auch noch weitere Gehaltsbstandteile enthaltn sein, wie zum Beispiel der Samstagszuschlag, Rufbereitschatsvergütung oder Schichtzulagen.

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Ja geht

Mit 15 Jahren darfst du arbeiten im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das Gehalt bei einem Minijob beträgt maximal 450 Euro im Durchschnitt. Den Stundenlohn musst du verhandeln. Er muss über dem aktuellen Mindestlohn von 9,35 Euro liegen.

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Arbeitszeit in Ferienfreizeit mit Übernachtungen?

Hi Leute,

ich arbeite mit Kindern und Jugendlichen und habe eine 40h Stelle. Im Sommer betreue ich Ferienfreizeiten(mit 1 bis x Kollegen). Dort bin ich in der Regel von Sonntag bis Freitag unterwegs. Von 7-23 Uhr betreuen wir die Kinder und Nachts haben wir Bereitschaft, können also das Gelände nicht verlassen (was ja auch recht nachvollziehbar ist.

Nun hat mein Chef mir gesagt, dass ich dafür 11h pro Tag, also 3 Mehrstunden anrechnen darf. Ich betreue also 16 h täglich Kinder und Jugendliche, meine Pausen mache ich mit den Kindern gemeinsam, was nicht viel mit Pause zu tun hat, und wenn's schlecht läuft dreht Nachts einer durch und ich komme nur kurz zum schlafen. Also bin ich 24h anwesend und eingespannt, darf nicht weg und bekomme dafür 3 Mehrstunden die ich irgendwann mal ab bummeln darf. Wie ihr euch denken könnt find ich das ein wenig unverhältnismäßig. Wenn ich also 3 Freizeiten betreue. Ca. 15x24h=360h anwesend bin, normalerweise 120h hätte arbeiten müssen, also 240h mehr gearbeitet hab bekomme ich 45 Mehrstunden (18,75% von den eigentlichen Stunden) und darf mal ne Woche Zuhause bleiben. Ich hab also 3 Wochen kein Privatleben und bekomm dafür ne Woche frei...

Ich möchte die Freizeiten gerne weiter betreuen, für viele Kids ist es die einzige Möglichkeit überhaupt in den Urlaub zu fahren, aber habe das Gefühl, dass mein Einsatz nicht entsprechend wertgeschätzt wird.

Hat jemand ne Idee was ich machen kann?

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10 - 11 Stunden pauschale sind üblich bei Freizeiten. Eine zusätzliche Bezahlung könnte die Rufbereitschaft für die Zeit, in der die Kinder schlafen (zwischen 10 und 30 Prozent) sein.

Der eigene Schlaf, die Pausen und sonstige private Dinge wie die Zeit im Badezimmer etc... zählen natürlich nicht als Arbeitszeit.

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Grundsätzlich darfst du beim Minijob im Durchschnitt nicht mehr als 450 Euro verdienen, also 5400 Euro pro Jahr. Bei unvorhersehbarer Mehrarbeit z.B. durch eine Krankheitsvertretung, darf du allerdings bis zu aktuell 3x / Jahr über diese Grenze kommen (unbegrenzt) und es bleibt dennoch weiterhin ein Minijob. Voraussetzung ist allerdings die Unvorhersehbarkeit.

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Greta, Madita, Alva (skandinavisch)

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Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld muss der Arbeitgeber zahlen. Über die U2-Umlage die er für jeden Mitarbeiter zahlt, kann er das Geld von der Krankenkasse zurück fordern.

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Dem Arbeitgeber reicht die Bescheinigung vom Frauenarzt mit dem errechneten Geburtstermin. Damit weiß er, wann der Mutterschutz beginnt.

Sobald das Kind geboren wurde, muss dem Arbeitgeber die Geburtsurkunde übermittelt werden. Damit kann er das Ende des Mutterschutzes feststellen.

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Damit eine solche Klausel wirksam wird muss dem ein Jahresgehalt von Minimum 80.000 Euro entgegen stehen.

Gesetzlich sind maximal 48 Stunden pro Woche erlaubt. Somit sind 15 Überstunden bei einer vereinbarten 40-Stunden-Woche so ohne weiteres nicht zulässig.

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Bei 5 km verbrennst du bei deinem Gewicht täglich zusätzlich ca. 450 kcal. Dazu kommt nochmal ein täglicher Verbrauch von ca. 2000 kcal sowie der Verbrauch durch dein Krafttraining.

Je Größer die Differenz zwischen Verbrauch und und "Konsum" ist, desto mehr und schneller nimmst du ab.

Allerdings würde ich darauf achten, es nicht zu übertreiben, sonst mavht der Körper irgendwann schlapp.

Also mindestens 1500-2000 kcal täglich sind denke ich ganz okay.

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Wichtigste Grundregel beim Sport: Spaß haben. Fang langsam an, versuch vielleicht noch jemanden zu finden, der mit dir läuft. Dann steigere langsam zunächst die Entfernung und später das Tempo. Setz dir realistische Ziele und feiere sie.

Zur Ernährung: Um Krämpfe zu vermeiden, 2-3 Stunden vor dem Lauf nichts schweres mehr essen und den Magen nicht mit Wasser überfüllen. Probiere ein bisschen rum, das ist natürlich bei jedem unterschiedlich. Ansonsten hilft es immer sich gesund zu ernähren, auch wenn es schwer fällt.

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