Gibt es eine Möglichkeit ohne Zahlung einen E-Scooter zu fahren?

3 Antworten

Nein geht nicht

Mit einem eigenen privaten E-Scooter ;-)

Wenn Du einen E-Scooter mieten willst, bei einem der Anbieter, dann musst du selbstverständlich dafür bezahlen.
Und das Mieten ist grundsätzlich erst ab 18J erlaubt.

ahmad384 
Fragesteller
 27.06.2021, 18:24

Jo alles klar danke

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schwarzerkicker  05.07.2021, 10:11
Und das Mieten ist grundsätzlich erst ab 18J erlaubt.

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage oder bestimmen das nur die AGB der Verleiher? Letzteres kann wohl kaum zuverlässig überprüft werden. Ich sehe hier jedenfalls oft Jugendliche mit den Dingern rum düsen. Rechtlich liegt das Mindestalter für das Fahren jedenfalls bei 14.

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Rubezahl2000  05.07.2021, 10:59
@schwarzerkicker

Fahren und Mieten - das sind 2 ganz unterschiedlich Sachen.
Fahren ist ab 14J erlaubt,
die Bedingungen für das Mieten, das ist die Entscheidung der Verleiher und die verbieten es, dass Minderjährige E-Scooter bei ihnen mieten. Grund dafür ist, dass Minderjährige nicht voll geschäftsfähig sind und keinen rechtsverbindlichen Mietvertrag abschließen können.
Deshalb haben alle E-Scooter Verleihe in ihren AGB verbindlich vorgeschrieben: Ab 18J.
Und deshalb akzeptieren E-Scooter Verleihe auch nur Zahlungsarten, die erst ab 18J erlaubt sind.

Zum Vergleich: In den USA ist Auto fahren ab 16J erlaubt, aber ein Auto mieten geht erst ab 21J, weil die Auto-Vermieter nicht an Jüngere vermieten.

Wenn du Jugendliche (unter 18) mit E-Scootern siehst, dann gibt's 3 Möglichkeiten:

  1. Eigener Scooter, also nicht gemietet => ist ok
  2. Die Vermietung läuft über den Namen und die Zahhlungsart einer anderen volljährigen Person (z.B. Vater, großer Bruder,...) => VERBOTEN, da gemietete E-Scooter nicht verliehen werden dürfen
  3. Der Minderjährig hat den E-Scooter unrechtmäßig geliehen mit einem unrechtmäßigen Paypal-Account mit gefälschtem Geburtsdatum => VERBOTEN
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schwarzerkicker  05.07.2021, 11:17
@Rubezahl2000
Die Vermietung läuft über den Namen und die Zahhlungsart einer anderen volljährigen Person (z.B. Vater, großer Bruder,...) =>  VERBOTEN, da gemietete E-Scooter nicht verliehen werden dürfen

Darin sehe ich kein Problem, denn das ist genau dasselbe wie mit der Kfz-Haftpflichtversicherung: Jugendliche dürfen ab 15 oder 16 einen Moped-Führerschein machen und dieses auch fahren, aber kaum eine Versicherung geht mit einem 16-Jährigen einen Vertrag ein. Also muss die Versicherung zwangsläufig auf einen anderen Vertragnehmer ausgestellt werden. Ist bei den E-Scootern hier auch nichts anderes.

Der Minderjährig hat den E-Scooter unrechtmäßig geliehen mit einem unrechtmäßigen Paypal-Account mit gefälschtem Geburtsdatum =>  VERBOTEN

So weit muss man gar nicht gehen, einige Banken geben Visa/Mastercard bereits ab 16 aus und die werden von den Verleihern als Bezahlmöglichkeit immer akzeptiert.

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Rubezahl2000  05.07.2021, 11:27
@schwarzerkicker

Du siehst kein Problem darin, gegen die AGB der Vermieter zu verstoßen???

  1. Minderjährige dürfen E-Scooter NICHT mieten
  2. Gemietete E-Scooter dürfen nur vom Mieter selbst gefahren werden und nicht weitergegeben werden.

So sind die Regeln, die ganz deutlich in den AGB der Vermieter stehen. Alles andere ist verboten, weil die Vermieter es verbieten. Fertig.

Dein Vergleich mit der Kfz-Versicherung ist überhaupt nicht relevant, weil das eine komplett andere Ausgangssituation ist.

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schwarzerkicker  05.07.2021, 11:47
@Rubezahl2000

Die AGB sind zivilrechtlich nicht relevant. AGB sind kein Gesetz, sondern geben lediglich Merkmale wieder, auf wessen Grundlage der Vertrag mit dem Handelspartner basiert. Ein Verstoß gegen AGB sorgt allenfalls dafür, dass der Vertrag unwirksam wird bzw. fristlos gekündigt werden kann und falls dem Vermieter dadurch ein Schaden entstanden ist, der Vertragnehmer zu Schadenersatz verpflichtet sein kann.
Frage: Welcher Schaden soll einem E-Scooter-Verleiher entstanden sein, wenn ein 15-Jähriger ohne einen Unfall zu bauen oder das Fahrzeug zu beschädigen, damit herumgefahren ist? Richtig, keiner. Mehr als den Account sperren und die weitere Nutzung des Dienstes zu untersagen, kann er daher nicht.

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Rubezahl2000  05.07.2021, 12:51
@schwarzerkicker

"AGB sind kein Gesetz"
Das hat doch auch NIEMAND behauptet!
Nur du hast diesen unsinnigen Zusammenhang konstruiert!
In meiner Antwort und in meinen Kommentaren hab ich kein einziges Mal von Gesetzen gesprochen!

Ich hab ganz klar geschrieben: "verboten, weil die Vermieter es verbieten".

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Rubezahl2000  05.07.2021, 12:58
@schwarzerkicker

Nur mal zum Vergleich:
Schwarzfahren in Bussen/Bahn ist verboten, weil die Betreiber das so festegelegt haben. Das ist ebenfalls kein Gesetz, sondern eine Vorschrift der Betreiber.

Und deshalb gilt verbindlich - ohne wenn und aber:
► Schwarzfahren in der Bahn ist verboten. Fertig

Und genau so verbindlich gilt:
► Minderjährige dürfen keine E-Scooter mieten. Fertig.

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