Gibt es eine Möglichkeit eine betriebliche Altersvorsorge zu kündigen und vorzeitig auszahlen zu lassen?
Hallo ihr Lieben!
Eine Freundin von mir ist in einem finanziellen Engpass und hatte die Idee ihre betr. Altersvorsorge zu kündigen und auszahlen zu lassen.
Die Firma, in der sie gearbeitet hat, existiert nicht mehr. Sie hat seit mehreren Jahren dort auch nicht mehr dementsprechend eingezahlt.
Kennt ihr ne Lücke/ einen anderen Weg um die Altersvorsorge aufzulösen?
Lieben Gruß!Leila
5 Antworten
Nachdem ich meine Wissenslücke nun aufgefüllt habe nochmal eine Zusammenfassung:
Der Vertrag im ganzen ist nicht kündbar.
Lediglich das Vertragsguthaben das sich aus den Beiträgen des frei verfügbar gewesenen Arbeitsentgelt (ohne VL / AVWL) des Arbeitnehmers ergibt ist beleihbar oder auszahlbar.
Steuerrechtlich:
Das jährliche zu versteuernde Einkommen erhöht sich um den Auszahlungsbetrag. Daraus ergibt sich eine höhere Steuerprogression des gesamten Jahreseinkommens in dem Jahr in dem der Betrag ausgezahlt wurde auch für Arbeitsentgelte für die der Arbeitgeber bereits entsprechende Teile des Gehalts an das Finanzamt abgeführt hat. Daher ist eine relativ hohe Steuernachzahlung unvermeidbar.
Sozialversicherung:
Da die Beiträge zur bAV aus bisher SV-freien Gehältern gezahlt wurde ergibt sich für die vorzeitige Verwendung eine Erhebung der SV- Beiträge. Dies betrifft sowohl den Arbeitgeberanteil von 19,325 % und den Arbeitnehmeranteil an SV Beiträgen von 19,325 % zzgl. Kinderlosenmalus und KV Mehrbeitrag.
Unterm Strich kostet eine vorzeitige Verwendung einer betrieblichen Altersversorgung mehr als man vorzeitig herausbekommen kann.
UND DAS IST AUCH GUT SO ! ! !
In der Regel sind Verträge aus der betrieblichen Altersvorsorge nicht so ohne weiteres zu kündigen. Die Auszahlung ist je nach Abschlussjahr erst ab dem 60. bzw. dem 62. Lebensjahr möglich. So ist es jedenfalls gesetzlich geregelt.
Hallo,
da die Vorgaben zu gering sind, sage ich deshalb, das der Vertrag nicht kündbar ist, sondern beitragsfrei bis zur rechtlichen Altersgrenze fortgeführt wird. Ansonsten gilt:
Deine Kündigung der DirektversicherungUm die steuerlichen Vorteile der Direktversicherung zu rechtfertigen, müssen die Policen eine Unkündbarkeitsklausel enthalten. Dies bedeutet, dass Du die Direktversicherung nicht vor dem 60. Lebensjahr kündigen kannst (Verfügungsbeschränkung in § 2 Abs. 2 BetrAVG). Lediglich die Optionen der Übertragung und der Beitragsfreistellung stehen Dir offen. Auch das Beleihen und Verpfänden der Police ist ausdrücklich ausgeschlossen. Da die Beiträge der Versicherung steuerfrei sind, musst Du im Alter auf die Erträge der Versicherung noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Lediglich die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung sparst Du durch diese Verzögerung tatsächlich ein.
Beste Grüße
Dickie59
Die betriebliche Altersversorgung ist staatlich gefördert und auch gesponsert. Diese Vorteile würden dann alle wieder rückgängig gemacht.
Dann kann es passieren, dass von dem Guthaben nicht mehr viel übrig bleibt. Die Kosten für den Vertrag sind ja bereits in voller Höhe angefallen. Dieser Wert ist sowieso weg.
Dazu braucht es keine Lücke, der Vertrag ist wie jede andere Lebensversicherung kündbar. Allerdings unterliegt das ausgezahlte der Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, daß ausgezahlte Kapitel wird dem zu versteuernden Einkommen hinzu gerechnet dadurch erhöht sich sowohl die Progression sowie die gesamte Steuerlast auch der anderen Einkommen im betreffenden Jahr rund 40 Prozent gehen an die sozialversicherumg. Da bleiben nur wenige Prozent aus dem vertragsguthaben.. .
Eine bav ist eins der besten Altersversorgung die es gibt und nicht dazu Gemacht finanzielle Löcher zu stopfen. Außerdem besteht nach wie vor Schutz vor Pfändung oder beleihung. einzig als Altersversorgung entfalten sich die vielen Vorteile der bav
Nochmal eine Ergänzung:
Weil ich den gleichen Fall grad auf dem Tisch hab:
Ein Kündigung des Vertrages als ganzes ist nicht möglich.
Der Beitragsanteil der vom Arbeitgeber entrichtet wurde einschliesslich der Anteile die sich aus einer eventuellen Umwidmung der VL ergeben und für den bereits die Unverfallbarkeit eingetreten ist, ist nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht auszahlbar.
Verfügar ist also nur der geleistete Eigenbeitrag ausschließlich Beitragsanteilen die der Umwidmung unterliegen oder auf andere Weise vom Arbeitgeber geleistet wurden
Du bekommst dein Geld von der Firma wenn du in Rente gehst.
Hmm, ja das ist ein berechtigter Gedanke!
Man müsste dann mal errechnen, ob es sich wirklich lohnen würde...
Wissen Sie denn, ob es eine Möglichkeit gibt frühzeitig die Altersvorsorge aufzulösen?
Da muss es doch eine Lücke geben...