Gibt es eine Mitwirkungspflicht des Vermieters bei Nachmietersuche?

9 Antworten

Nein, das kannst Du nicht. Der Vermieter muss auch keinen Nachmieter akzeptieren.

Du zahlst die Miete bis Januar, damit hat es sich erledigt.

SadikiCairo 
Fragesteller
 12.11.2017, 15:30

Er muss in Bestimmten Fällen -wie meinem- passende Nachmieter annehmen. Auch kommt man früher aus einem Mietvertrag raus, z.B. wenn jemand ins Pflegeheim kommt!

LouPing  12.11.2017, 15:33
@SadikiCairo

Du bist kein Härtefall! 

Höre auf dir eigene Gesetze zu schaffen,das ist unsinnig. 

SadikiCairo 
Fragesteller
 12.11.2017, 15:37
@LouPing

Doch bin ich! Weitere Härtefälle: Arbeitslosigkeit, Berufliche Versetzung, Nachwuchs, Heirat, Altenheim, auch bestimmte gesundheitliche Gründe!!!

imager761  12.11.2017, 15:40
@SadikiCairo

Nein, du irrst, das muss er nur, wenn Nachmieterstellung mietvertrglich zugesichert wäre.

beangato  12.11.2017, 15:41
@SadikiCairo

Auch, wenn jemand ins Pflegeheim kommt oder verstirbt, ist das kein Härtefall.

Ich hätte, als meine Mutter verstorben war, auch noch 3 Monate  lang Miete zahlen müssen - wenn nicht mein Sohn als Erbe ins Mietverhältnis eingetreten wäre. 

LouPing  12.11.2017, 15:55
@SadikiCairo

Hey SadikCairo

Deine genannt Urteile sind Einzelfallentscheidungen!

Es steht frei zu klagen-nehme Geld in die Hand und gehe zum Anwalt. 

Ich bin mir zu 100% sicher-du verlierst. Dein Mietvertrag ist für dich verbindlich-fertig,was kann dein VM dazu das du weit weg ziehst.

Lotta1965  12.11.2017, 19:36
@SadikiCairo

Doch bin ich! Weitere Härtefälle: Arbeitslosigkeit, Berufliche
Versetzung, Nachwuchs, Heirat, Altenheim, auch bestimmte gesundheitliche Gründe!!!

Davon trifft doch gar nichts auf dich zu. Du bist NICHT arbeitslos, du wirst nicht von deinem Arbeitgeber zwangsversetzt, ins Altenheim kommst du offensichtlich auch nicht........Du bist KEIN Härtefall. 

Du brauchst keinen Nachmieter besorgen und Du darfst es auch nicht.
Der Vermieter muss sich selbst einen Mieter suchen.

Es gibt einige Urteile, die dem zustimmen, auch ein Härtefall wäre, wenn jemand ins Pflegeheim kommt....und es gibt weitere

Du bist davon so überzeugt, dass Du auch darunter fällst, trotzdem würde ich Dir empfehlen eine Erstberatung bei einem Anwalt wahrzunehmen.

SadikiCairo 
Fragesteller
 12.11.2017, 15:50

Bevor ich hier etwas rein schreibe, recherchiere ich im Internet gründlich und da sind mit die Urteile bei Härtefälle aufgefallen.

johnnymcmuff  12.11.2017, 15:57
@SadikiCairo

Einige antwortende User die Dir geantwortet haben, befassen sich schon seit Jahren mit Mietrecht.

Natürlich kann man sich irren, aber gleich alle?

imager761, anitari und ich?

Es kommt immer auf den Einzelfall an, sind Einzelfallentscheidungen und Urteile muss man genau lesen bzw. genau lesen.

Zeige uns mal die Urteile bzw. Links.

Da Du glaubst, es besser zu wissen, gebe Ich Dir einen Rat, erkundige Dich beim Fachanwalt, sonst kann es sehr teuer werden.

Solltest Du wider erwarten Recht haben, dann wäre es nett uns "Unwissende" zu informieren.

SadikiCairo 
Fragesteller
 12.11.2017, 16:07
@johnnymcmuff



Grundsätzlich haben Mieter schlechte Karten, wenn der Vertrag keine Nachmieterklausel enthält. Weigert sich der Vermieter, den Aufhebungsvertrag abzuschließen, muss der Mieter bis zum Ende der Vertragslaufzeit Miete zahlen. Eine Ausnahme besteht bei einem „berechtigten Interesse“. Dieses haben Gerichte in folgenden Fällen vorausgesetzt: Der Mieter muss aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen; der Mieter braucht eine größere Wohnung, weil sich Nachwuchs ankündigt oder eine Heirat bevorsteht; der Mieter kommt in ein Altenheim oder muss die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.

So urteilte das Landgericht Mannheim zum Beispiel zugunsten eines Mieters, der im vierten Obergeschoss eines Hauses ohne Aufzug wohnte. Dessen Kind musste wegen einer Herzkrankheit jede körperliche Belastung vermeiden. Der Mieter wollte ins erste Obergeschoss ziehen und durfte vorzeitig kündigen.

Doch auch bei Härtefällen „darf es sich nicht um Gründe handeln, die der Mieter selbst herbeigeführt hat, um seine Wohnungssituation zu ändern“, schreibt das „Mieterlexikon“ des Deutschen Mieterbundes. Eine andere Wohnung, das bezugsfertige Eigenheim oder weniger Geld sind keine solche Härtefälle.

Bei vielen Formularmietverträgen gibt es auch „unechte Nachmieterklauseln“. Danach kann der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen und selber einen Nachmieter suchen. Der Mieter kommt dann aber trotzdem aus der Vertrag heraus, wenn „sein“ Kandidat geeignet war. Solche Klauseln können die Parteien auch nachträglich vereinbaren. Einen Anspruch auf Vertragsergänzung hat der Mieter nicht.

Ist man sich über einen Nachmieter einig, zahlt dieser aber einen geringeren Zins, dann muss der Vormieter die Differenz tragen, bis der alte Mietvertrag abgelaufen ist. Ist nichts anderes vereinbart, genügt es, einen – und nicht drei – Nachmieter zu stellen. Es reicht, wenn der Mieter dem Vermieter die Anschrift des Interessenten gibt. Der Nachmieter muss bereit sein, den bestehenden Vertrag ohne Einschränkungen anzunehmen. Der Vermieter darf den Nachmieter nur ablehnen, wenn dafür wichtige Gründe in der Person oder der wirtschaftlichen Lage des Nachfolgers vorliegen. Das kann heißen, dass der Nachmieter über ein ähnliches Einkommen wie der Vormieter verfügen muss. Ein unsymphatischer Eindruck hingegen begründet keine Ablehnung. Auch Kinder oder eine andere Nationalität sind kein Ablehnungsgrund.


Das Mieterlexikon, Herausgeber: Deutscher Mieterbund, ISBN: 3-933-091-52-7



johnnymcmuff  12.11.2017, 16:13
@SadikiCairo

1. Das Urteil eines kleinen Gerichts bzw. eine Richters.

2. Der Mieterbund liegt auch nicht immer richtig auf manchen Hompages von denen stehen sogar falsch e bzw. veraltete Sachen.

3. Beruflich umziehen zu müssen weil der Arbeitgeber seinen Standort verlagert ist etwas anderes als wenn man selber den Arbeitgeber wechselt.

SadikiCairo 
Fragesteller
 12.11.2017, 16:15
@johnnymcmuff

Ich war Arbeitslos, also keine Jobwechsel. Um aus der Arbeitslosigkeit zu kommen, ist ein Umzug ein Härtefall!

johnnymcmuff  12.11.2017, 16:15
@SadikiCairo

Wenn Du genau liest steht da, dass es nur in besonderen Fällen gilt:

Z.B. befristeter Mietvertrag oder ein Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht und Altmietverträge.

Also greift das hier nicht.

johnnymcmuff  12.11.2017, 16:21
@SadikiCairo

Ein allerletztes Mal, das siehst DU so, aber ein Richter sieht.

Es bringt auch nichts wenn Du jetzt weiter kommentierst; Du hast einen gutgemeinten Rat bekommen und kannst ihn befolgen oder es belassen.

Ich beende jetzt hier den Kommentarstrang und wünsche Dir viel Glück.

So eine Mitwirkungspflicht gibt es nicht.

Er kann ganz gelassen deine Kündigungsfrist abwarten und erst dann neue Mieter suchen oder nicht.

Ich sehe mein Fall allerdings als rechtlichen "Härtefall" an, laut
Gesetz kann ich dem Vermieter somit einen "passenden" Nachmieter
vorschlagen. 

Laut welchem Gesetz?

SadikiCairo 
Fragesteller
 12.11.2017, 15:34

Es gibt einige Urteile, die dem zustimmen, auch ein Härtefall wäre, wenn jemand ins Pflegeheim kommt....und es gibt weitere.

imager761  12.11.2017, 15:47
@SadikiCairo

Ja. Das wäre auch ein schützenswertes Interesse, auf vorzeitige Auflösung zu klagen, wenn man ein Pflegefall würde.

Und selbst dann hätte der VM ein dreimonatges Prüf- und Überlegensrecht, was dir alos garnichts nützt.

Derartige Gründe, unter Berücksichtigung des Gebotes von Treu und Glauben als VM verpflicht sein, den Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, bestehen ansonsten nur bei Zeitmietverträgen oder vereinbartem Kündigungsverzicht auf Jahre.

Mietdoppelzahlungen während der gesetzl. Kündigungsfrist sind hingegen alltäglich, keine besondere Härte.

Nein, das könnt ihr nicht. Dem Eigemtümer steht es frei, wann und ob er eure Wohnung überhaupt wieder anbietet.

Und niemand zwingt euch, bei jeder Besichtigung persönlich anwesend zu sein. Nicht einmal Termine zu bestätigen von denen es euch egal wäre, wann die stattfinden, da ihr nicht mehr dort wohnt.

Da überlässt man der Hausverwaltung einen Schlüssel, damit sie die leere Wohnung dafür jederzeit ungefragt betreten kann kann oder beauftragt einen Housesitter damit, sie bei abgestimmten Besichtigungen zu beaufsichtIgen.

G imager761