Gibt es eine Kündigungsfrist für Abteillungsleiter

7 Antworten

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Auch Führungskräfte, bzw. Abteilungsleiter sind nur Angestellte. Das bedeutet, Du hast einen regulären Arbeitsvertrag der sich wohl nur in ein paar Punkten von den anderen Kollegen unterscheidet.

Der Begriff "Chef" existiert in der Vertragswelt übrigens hinaus nicht, sondern wird nur als Synonym für Leute genutzt die über einem stehen, bzw. etwas zu sagen haben.

Besondere Rechte hättest Du nur, wenn Dir die Firma gehört. Aber Du wirst Dich wohl kaum selbst kündigen.

Man kann Dich also von jetzt auf sofort vor die Tür setzen bei voller Bezahlung. Das nennt man auch Freisteillung. Deine Firma / Dein Chef hat das Hausrecht und kann Dich somit sofort des Hauses verweisen (i.d.R. darfst Du Deine Sachen noch zusammen packen).

Es gibt wiederrufbare Freistellung und unwiederrufbare. Erstere bedeutet vollte Bezahlung bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist und ggf. sogar bis Ende des Wettbewerbsverbots (wenn vertraglich niedergeschrieben). Außerdem kann man Dich zurück in die Firma beordern um z.B. Dinge zu regeln oder für Gespräche/Meetings zur Verfügung zu stehen (nur mit vorheriger Terminabsprache mit Dir).

Die unwiederrufliche Freistellung bedeutet, dass Du wirklich frei bist und Dein AG nix mehr von Dir verlangen darf, aber weiter zahlen muss. Achtung: bei der Unwiederruflichen wird die Zeit vom Arbeitslosengeldbezugszeitraum abgezogen. Wenn Du z.B. 3 Monate unw. freigestellt bist, werden diese 3 Monate von den 12 Monaten ALG1 abgezogen, also nur noch 9 bezahlt.

Die Kündigungsfrist sollte im Vertrag stehen. Fristlose Kündigung nur in Sonderfällen, wenn er sich etwas zu Schulden kommen lassen würde z.B. Diebstahl.

Shakuhachi 
Fragesteller
 23.05.2011, 13:24

es geht nicht um Angestellte bzw. Arbeiter, sondern um Chefs.

ravage  23.05.2011, 15:05
@Shakuhachi

Was ist denn Deine Definition von "Chef"? Außer Geschäftsführung, Vostand und Firmeninhaber sind alle "Chefs" auch nur Angestellte.

als Führungskraft hat man auch einen Arbeitsvertrag und da steht drin wie und wann gekündigt werden kann. Jeder Vertrag ist aber individuell aushandelbar, d.h. die Kündigungsfristen können sehr unterschiedlich sein.

aber direkt vor die Türe setzen geht natürlich auch, aber das kostet dann was, mindestens bis zum Ende der Frist aber meist noch darüber hinaus. Der Gekündigte kann ja auch den AG verklagen.

Es gibt eine normale vertragliche Kündigungsfrist. Bei Führungskräften ist bei einer Kündigung aber eine sofortige Freistellung üblich. Schreibtisch aufräumen, Schlüssel, Auto und Laptop abgeben und nach Hause. Gehalt wird dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weitergezahlt.

Meistens erhalten Sie die ganz normale Kündigung beim Chef und werden von der Arbeit dann freigestellt. D. h. Sie erhalten bis zu Ihrem letzten Tag Ihr Geld, sollen aber nicht mehr auf der Arbeitstelle erscheinen.