Gibt es eine Frist für Veränderungen des Arbeitsvertrags?

2 Antworten

dass würde aber heißen, ich bekomme 7 Wochen kein Gehalt.

Du meinst, weil dann erst der nächste 31. Tag eines Monats ist?
Wenn ein Monat nur 30 Tage hat, dann wird die Abrechnung natürlich zum 30. des jeweiligen Monats erfolgen und im Februar entsprechend früher - immer zum letzten Tag eines Monats.


narzisse123806 
Beitragsersteller
 10.09.2025, 17:56

Das ist mir bewusst. Nur die Überbrückung für die Umstellung dauert ja 7 Wochen :)

Bestehende Verträge können nicht nur von eienr Seite geändert werden.

Als Auszubildende(r) bekommst Du in Deutschland selbstverständlich kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung.

Habt Ihr so etwas, wie einen Betriebsrat/ Jugendauszubildendenvertretung (für den Fall, daß Du noch jung bist) oder so?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

narzisse123806 
Beitragsersteller
 11.09.2025, 18:45

Ne, ich würde mich im Fall der Fälle an die Ärztekammer wenden. Es wird halt durch die Blume gesagt, dass, wenn wir nicht unterschreiben, wir gekündigt werden (ich weiß, dass das kein gültiger Grund ist), aber natürlich für mich trotzdem eine blöde Situation

annie80  13.09.2025, 19:05
@narzisse123806

Ich bezweifle, dass dir wegen sowas gekündigt werden dürfte, noch dazu in der Ausbildung. Das würde ich ernsthaft hinterfragen.

PS. du schreibst ja selbst, dass das kein gültiger Grund ist. Hat sich somit erledigt.