Gibt es eine etablierte Regelung für den Verbleib des Pferdes bei Stallwechsel Monatsende/Monatsanfang?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, dafür gibt es keine Regelung, das ist immer individuell. Bei mir wäre es kein Thema, wenn ein Einsteller zum 31. kündigt und dann erst am 01. auszieht.

Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass Einsteller ein paar Tage früher kommen, gerade zB wenn es ein Wochenende ist oder sowas.

Nachfragen. Handhabt jeder Stallbesi für sich, wie er meint.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

Ne, so wirklich nicht. Würde das vom Wochentag abhängig machen.

Der 31.03. ist ja ein Sonntag, da bietet es sich an, vom 30. oder 31.03. umzuziehen, vll. sogar schon am 29.03., je nachdem. Da würde ich mit dem neuen Stall absprechen, wann ich rüber kann und das dann dem derzeitigen SB mitteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Pferdehaltung, Huforthopädin
Chardonnay22 
Fragesteller
 14.02.2024, 14:51

Danke für deine Antwort. Aber die neue Box ist zuvor vermietet bis zum Monatsende.

D.h. ich muss eine Lösung finden mit dem aktuellen Betreiber, oder mit dem neuen stall Betreiber. Ich dachte vielleicht gibt’s da irgend so einen inoffizielles Gentleman agreement, wie man so eine Situation löst.. vermutlich muss ich dann an irgendjemand einen Tag extra bezahlen, denke ich mal

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Punkgirl512  14.02.2024, 14:53
@Chardonnay22

Meistens sagen die Stallbetreiber bei einem Tag nix - hab ich noch nie probleme mit gehabt. Würde vorrangig mit dem neuen SB sprechen, ab wann du auftauchen kannst.

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üblich ist, einen monat doppelt zu zahlen - und zwar am neuen stall und auch schon sattelschrank und spind anzumieten.

dann muss man nur noch 3 tage vor dem endgültigen umzug bescheid sagen, damit alles für das neue pferd hergerichtet werden kann.

beim offenstall ist es meist etwas einfacher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

Nett sein, rechtzeitig mit beiden Ställen sprechen.

Es ist auch nicht unüblich, 1 Monat doppelt zu zahlen. So ist deutlich mehr Ruhe beim Umzug.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Es gibt keine gesetzliche Regelung, auch keine allgemeingültigen Absprachen. Das einzige was hilft: Sprechen

Rede mit der alten SB, ob du am 1. gehen kannst im Laufe des Tages (am Besten hast du schon eine fixe Uhrzeit), oder mit dem neuen SB, ob du am 31. schon kommen kannst, wenn die alte SB "nein" sagt.

Der 1. ist am alten Stall noch zu vergüten (meist zw. 10 und 15€), wenn du das der SB anbietest, sagt sie sicherlich nicht nein.
"Hey, ich kann erst am 1. in die neue Box wechseln, ich würde am 1. bei dir um XY Uhrzeit aufbrechen und natürlich bezahl ich den Tag noch, wie viel möchtest du denn haben?"