GEZ zieht Geld von Konto sehr spät ab, zu dem Zeitpunkt keine Deckung. Was tun?
Hallo.
ich bin Studentin und im Oktober umgezogen. Direkt kam der Brief der GEZ wegen der Beitragszahlung. Ich habe mich da online angemeldet und denen per Brief dieses Lastschriftmandat erteilt, dass die die Beträge halt immer von meinem Girokonto abziehen können. Am 19.10!! Habe ich einen Brief von denen bekommen an denen die angekündigt haben, dass sie in Kürze 87,50€ von meinem Konto abziehen werden. Dass ist für mich eine hohe Summe Geld, die ich also dann dauerhaft auf dem Konto haben musste. Nunja, Zeit ist vergangen und sie haben den Betrag als nicht abgezogen. Ausgerechnet an den 2 Tagen, an denen die Deckung nicht auf meinem Konto war, fast einen ganzen Monat später, am 15.11, wollten sie es halt abziehen aber da war die Deckung nicht genügend. Das macht mich echt sauer, da ich bei „In Kürze“ ja damit gerechnet habe, dass das die nächsten Tage passiert.
1) dürfen die das einfach? Müssen die das nicht in einem festgelegten Zeitraum abziehen wenn sie das ankündigen?
2) die 2,75€ die meine Bank jetzt haben möchte wegen ungenügend Deckung kann ich nicht irgendwie abwälzen oder?
3) Droht mir jetzt irgendeine Strafzahlungen an die GEZ?
Die fragen würde ich ja an das Servicetelefon der GEZ stellen aber der Mist kostet ja auch 60ct/Minute. Diese Halsabschneider.
liebe Grüsse
7 Antworten
Kommen halt Bearbeitungsgebühren und so dazu, aber prinzipiell kein Grund zur Sorge, ich hab 3 Jahre lang aus Prinzip nicht gezahlt bevor mir mit rechtlichen Schritten gedroht wurde. Da is noch Luft :D
Warum lässt du einziehen?
Ich habe einen monatlichen Dauerauftrag, womit ich jeden Monat 17,50€ überweise.
Wollen die nicht so, klappt aber trotzdem.
Ein Dauerauftrag ist auch keine Rocket Science.
Vorteil: Der wird genau an dem Tag ausgeführt, an dem ich es wünsche.
Nachteil: Man hat keine Möglichkeit, den überwiesenen Betrag zurückzufordern, wenn etwas falsch gelaufen ist. Das kann man aber bei einer Abbuchung.
Ich vermute du hast den gesetzlichen Zahlungspunkt und Abbuchung ber Lastschrift gewählt. Den Zeitpunkt, den der Nutzer Renick in seiner Antwort schon als a) gewählt hat.
87,50 bedeudet dann wohl, dass für 5 Monate abgebucht wurde und am 15.11. nicht nur für Oktober bis Dezember eingezogen wurde, sondern auch für August und September noch rückwirkend.
Wenn angekündigt, dann sehe ich kein Problem, dies auch später einzuziehen. Du hättest bei deiner Finanzplanung ja auch dein Konto nur so weit leeren können, dass immer 87,50 stehen blieben. (Statt bis 0 bis dahin berücksichtigen.) Ich mache das meist so und auch noch nen Puffer mit dabei, falls ich irgendwelche Sachen vergesse die dann doch noch abgehen und rechtmässig sind.
Früher als angekündigt wäre probelematischer, wenn man nicht damit rechnen muss bzw. die Forderung noch gar nicht hätte eingezogen werden dürfen. Aber "in Kürze" heißt halt ab da und auch später ... auch wenn man dann in den nächsetn Tagen vermutet.
Dürfen sie, da muss nix angekündigt werden.
Nein.
Weiß ich nicht, ich denke nicht.
Müssen die das nicht in einem festgelegten Zeitraum abziehen wenn sie das ankündigen?
Das ist jetzt am Anfang einfach nur unglücklich gelaufen, weil es gedauert hat, bis deine Anmeldung verarbeitet war. Künftig wird das regelmäßig abgebucht, je nachdem welchen Zahlungsrhythmus du ausgewählt hast. Das kann sein:
a) In der Mitte von 3 Monaten
b) vierteljährlich im Voraus zum 1. des Quartalbeginns
c) halbjährlich im Voraus zu Beginn des Halbjahres
d) jährlich im Voraus zu Beginn des Jahres
Weil das die einfachste Methode ist, vorausgesetzt, man behält seinen Kontostand im Auge.