GEZ Hauptwohnsitz nach Urteil BVerfG 18.7.18?
Hallo,
für die Juristen auf diesem Portal: Das BVerfG hat ja ein doppeltes Erheben der "RUndfunkbeiträge" für verfassungswidrig erklärt, d.h. hat Person XY neben seiner Hautpwohnung eine lustige Zweitwohnung, muss er für diese keinen Beitrag mehr zahlen, wenn er für die Hauptwohnung schon löhnt.
Gleichzeitig ist das ganze System ja seit 2013 haushaltsabhängig, d.h. ein Haushalt zahlt Gebühr, egal wie viele Menschen darin wohnen. (WG = ein Beitrag, Single = ein Beitrag).
Wie sieht es denn aus, wenn ich den viel gerühmten "Lebensmittelpunkt" samt Hauptwohnsitz bei meinen lieben Eltern habe, die Beitrag bezahlen? Dieser Wohnsitz hat nur eine abschließbare Außentür, d.h. es handelt sich um EIN Haus und damit einen Haushalt? Hätte ein Beifreiungsantrag Aussicht auf Erfolg, wenn ich an meinem Zweitwohnsitz selbst Beiträge bezahle?
Also nochmal: Ich habe zwei Wohnsitze, zahle aber nur für den Zweitwohnsitz GEZ-Beiträge. Für den Hauptwohnsitz zahlen meine Eltern Beiträge, dieser Hauptwohnsitz wird von uns aber geteilt / in gemeinsamen Haushalt bewohnt.
Das ist natürlich Schlupfloch-Sucherei, aber was sagt ihr denn zu dieser Situation? Ist das rechtlich irgendwie geregelt?
5 Antworten
Grundlage des Urteils ist das Argument, dass man ja nicht an zwei Orten gleichzeitig das Angebot nutzen kann. Da aber am Erstwohnsitz noch andere Personen leben, die sehr wohl das Angebot nutzen können, greift das hier nicht.
Das wird leider nicht funktionieren, da dein Hauptwohnsitz ja der ist, für den du zahlst.
Dein Zweitwohnsitz ist dann bei den Eltern, für den du ja bisher gar nicht zahlst. Du kannst dich also dafür auch nicht befreien lassen.
Im Übrigen hat das BVerfG ja ausdrücklich gesagt, dass nur die Person, die für den Hauptwohnsitz zahlt, den Befreiungsantrag für den ebenfalls von ihr gezahlten Zweitwohnsitz stellen kann.
Das mit dem Lebensmittelpunkt ist der Teil bei dem ich in Bonn als Zweitwohnsitz auf Widerstand beim Meldeamt stieß. Das zählt wohl nur beim Finanzamt.
Das Amt definiert den Hauptwohnsitz mit dem Ort der am Meisten verbrachten Zeit. Ich kam dabei nicht herum, anzugeben dass ich in Bonn 10 Tage und zuhause 20 Tage pro Monat bin. Geht bei mir, ich kann Telearbeit machen ....
Meiner Meinung nach, sollte es dir gelingen, die Nebenwohnung als Zweitwohnung zu deklarieren, kannst du dich von den Kosten befreien lassen. Musst einen Antrag stellen.
Der Beitrag zählt ja nach Wohneinheit. In deiner Hauptwohnung wird ja der Beitrag bereits entrichtet, vorausgesetzt du wohnst auch in diesem Haushalt und hast keine Anliegerwohnung oder andere separate Wohneinheit.
Ich möchte aber nicht ausschließen, das die Antragsteller beider Wohnungen identisch sein muss. Es wäre dann besser es läuft beides über deine Eltern. Es würde zumindestens alles vereinfachen....
Viel Glück
wenn du nachweisbar zwei Wohnsitze hast, also einen Zweitwohnsitz, auch wo du dann ständig lebst, erfüllt dies die Ausnahmeregelung, die das Bunderverfassungsgericht als Ausnahme eingestuft hat, wenn also somit für diesen deinen Zweitwohnsitz dann die Rundfunkgebühr wegfällt
dafür mußt du Einspruch bzw. Widerspruch einlegen!!! Das dauert dann natürlich eine Ewigkeit, weil die Dinge, die nichts einbringen (außer Ärger) erstmal psychologisch fundiert liegenlassen... im Gegensatz, wenn,s also Geld " einbringt " (!)
Aber merke: sie verstoßen gegen geltendes Recht, begründet durch das jüngste Urteil des Bvfg, wenn sie dir die Gebühren n i c h t erlassen...
bin ja mal gespannt, ob das genannte Urteil nun eine " Seifenblase " ist oder Bestand hat... übrigens: du brauchst zur Begründung natürlich dann auch 2 (zwie) Kundenummern... außerdem geh`ich davon aus, daß du verheiratet bist, denn Singles brauchen ja logischerweise keinen Zweitwohnsitz... (!!)
" Singles brauchen ja logischerweise keinen Zweitwohnsitz"
warum nicht? In einer Stadt arbeiten, in der anderen Leben. Kann mir sogar Situationen vorstellen bei denen man 3 Wohnsitze hat.
Deine Zweitwohnung ist befreit, wenn du bereits die Gebühren in einer anderen Wohnung zahlst.
dies ist in deiner Konstellation nicht der Fall.