GEZ Gebühren doppelt berechnet?

2 Antworten

Davon abgesehen, dass es die GEZ seit Jahren nicht mehr gibt, solltest du sofort gegen den Gebührenbescheid Wiederspruch einlegen. Ignorieren ist keine gute Idee.

Entscheidend ist, dass pro Wohnung einmal gezahlt werden muss. Sollte es sich also um zwei Wohnungen, aber nur um einen Haushalt handeln, so muss nach dem Gesetz dennoch zwei mal gezahlt werden.

Sollte es sich aber tatsächlich nur um eine Wohnung handeln, so muss auch nur einmal gezahlt werden. Dann müsst ihr dem Beitragsservice mitteilen, welche Person mit welcher Beitragsnummer zahlen soll und die andere Person abmelden, indem ihr schreibt, dass diese mit dem Zahler in einer Wohnung lebt und daher nicht zahlen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung