Gewohnheitsrecht für Anzahl der (extra) Urlaubstage?

2 Antworten

Naja, auf der bisherigen Stelle könntest Du das vielleicht durchbekommen mit dem Gewohnheitsrecht, wenn Du auf eine neue Stelle wechselst eher nicht. Neue Stelle, neue Gewohnheiten.... sozusagen.

Selbiger Arbeitgeber aber neue Stelle bedeutet neuer Arbeitsvertrag, handel es aus, da du aber nicht unter den Arbeitern gehörst die eine Schmutzzulage bekommen dürfen/sollten, ist die Aushandlung mit deinen alten Abteilungsleiter eine freiwillige Sache gewesen, daher würde das Gewohnheitsrecht hier nicht klappen.

Musst du neu Aushandeln

streitN 
Fragesteller
 08.01.2024, 16:30

Da bei uns bei einer Änderung des Arbeitsvertrags nur die Lohngruppe, die Abteilung, die Arbeitszeit und ggf die Aufgaben festgelegt werden,(hatte 3 Anpassung die letzten Jahre durch Aufstockung) denke ich dass es unter den Tisch fallen könnte und einfach übernommen wird, wenn ich nichts sage. Unsre Personalabteilung hat mehr Schafe als Füchse. 🙃

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Tenerazia  08.01.2024, 16:32
@streitN

Wir dein Vertrag verändert oder bekommst du ein neuen ?

Bei einer Umänderung kannst du eigentlich darauf pochen das es übernommen wird.

Ich sage eigentlich da viele Arbeitgeber gerne mal ihren eigenen Willen durchsetzten

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