Gewohnheitsrecht für Anzahl der (extra) Urlaubstage?
Hallo
Ich arbeite im öffentlichen Dienst als Sachbearbeiterin. Meine Kollegen welche Schmutzzulagen (Abwasserentsorgung) erhalten haben 30 plus 3 Urlaubstage. Unser damaliger Abteilungsleiter hat mir das ebenfalls eingeräumt (damals noch auf Kartonurlaubsscheinen) und die Personalabteilung hat es 4 Jahre bisher durchgewunken.
Nun würde ich beim selben AG die Abteilung wechseln wollen und frage mich ob man mir diese 3 Tage streichen darf. Es gibt wohl das sogenannte Gewohnheitsrecht. Als Mutter von Schulkindern kommen mir die 3 Tage total recht. 🙃
2 Antworten
Naja, auf der bisherigen Stelle könntest Du das vielleicht durchbekommen mit dem Gewohnheitsrecht, wenn Du auf eine neue Stelle wechselst eher nicht. Neue Stelle, neue Gewohnheiten.... sozusagen.
Selbiger Arbeitgeber aber neue Stelle bedeutet neuer Arbeitsvertrag, handel es aus, da du aber nicht unter den Arbeitern gehörst die eine Schmutzzulage bekommen dürfen/sollten, ist die Aushandlung mit deinen alten Abteilungsleiter eine freiwillige Sache gewesen, daher würde das Gewohnheitsrecht hier nicht klappen.
Musst du neu Aushandeln
Da bei uns bei einer Änderung des Arbeitsvertrags nur die Lohngruppe, die Abteilung, die Arbeitszeit und ggf die Aufgaben festgelegt werden,(hatte 3 Anpassung die letzten Jahre durch Aufstockung) denke ich dass es unter den Tisch fallen könnte und einfach übernommen wird, wenn ich nichts sage. Unsre Personalabteilung hat mehr Schafe als Füchse. 🙃