Urlaub vom Gehalt abziehen?

4 Antworten

Genehmigter Urlaub kann nicht zurückgenommen werden, allerdings hast du mehr Urlaub genommen, als dir zu steht. Das hätte sich ausgeglichen, wenn du dieses Jahr entsprechend weniger Urlaub genommen hättest, aber scheinbar hast du jetzt soviel genommen, das dabei ein Überhang entstanden ist.

Dieser wird dir jetzt als Unbezahlter Urlaub abgerechnet.

Familiengerd  04.02.2022, 22:28
allerdings hast du mehr Urlaub genommen, als dir zu steht

Das wäre erst einmal zu klären, inwiefern im letzten Jahr zu viel Urlaub gewährt/genommen worden sein soll.

Immerhin bestand, bei Arbeitsbeginn im März, Anspruch auf den gesamten (jedenfalls gesetzlichen) Jahresurlaub für dieses Kalenderjahr.

Das hätte sich ausgeglichen, wenn du dieses Jahr entsprechend weniger Urlaub genommen hättest

Wo steht, dass dieses Jahr Urlaub genommen wurde?

Außerdem dürfen Urlaube aus verschiedenen Kalenderjahres nicht miteinander verrechnet werden.

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Hi, es ist deine Pflicht darauf zu achten,dass du nicht mehr Urlaub nimmst, als dir zusteht ;) Zusätzliche Tage können dann zwar genehmigt werden, gelten dann aber als unbezahlter Urlaub. Ich würde mal fragen, ob sie die zusätzlichen Tage nicht mit diesem Jahr verrechnen können

Familiengerd  04.02.2022, 22:18
Hi, es ist deine Pflicht darauf zu achten,dass du nicht mehr Urlaub nimmst, als dir zusteht

Genau so ist es Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer nicht mehr Urlaub zu gewähren, als diesem zusteht.

Tut er das doch, hat er - unter Umständen - dem Arbeitnehmer Urlaub "geschenkt".

Ich würde mal fragen, ob sie die zusätzlichen Tage nicht mit diesem Jahr verrechnen können

Das ist nicht erlaubt (jedenfalls nicht bezüglich des gesetzlichen Anspruchs) und ändert nichts am Urlaubsanspruch für das aktuelle Jahr.

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Das bezieht sich auf den Fall, dass das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten Jahreshälfte beendet wird. Das ist bei dir ja nicht der Fall.

Daher sehe ich es so wie @LePetitGateau: Der zusätzlich Urlaub war unbezahlt und wird daher vom Gehalt abgezogen.

Sicher wäre es besser gewesen, wenn der AG dich darauf hingewiesen hätte, aber du musst ja auch selbst einen Überblick über deine Urlaubstage haben.

Familiengerd  04.02.2022, 22:23

Es wäre erst einmal zu klären, inwiefern im letzten Jahr zu viel Urlaub gewährt/genommen wurde.

Immerhin bestand, bei Arbeitsbeginn im März, Anspruch auf den gesamten (jedenfalls gesetzlichen) Jahresurlaub für dieses Kalenderjahr.

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