Gewerbeschein anmelden, als Vermittler?

3 Antworten

die angaben im antrag müssen plausibel und klar sein, vorschriften gibt es kaum. passen würde genau das, was du machst "kfz-vermittlung" und ergänze das ggf. um die randgeschäfte, falls sich deine geschäfte weiter entwickeln.

risiko gibt es nicht, du musst dich beim finanzamt anmelden und ggf. die befreiung von der umsatzsteuerpflicht als "kleingewerbetreibender" beantragen. eine ordentliche buchhaltung ist pflicht, oder wende dich an einen steuerberater.

FabiBlask 
Fragesteller
 17.07.2015, 11:10

Um die Sache mit der Steuerbefreiung nochmal an zu sprechen. Sollte sich der Umsatz mit dem Kleingewerbe in einem Bereich bewegen der noch nicht ausreicht um davon leben zu können, sollte ich die Befreiung beantragen? Oder spielt das hier keine Rolle. Aber ich Glaube Du meinst eher, das die Buchhalterischen Aufgaben eher gering bleiben?

noname68  17.07.2015, 11:15
@FabiBlask

kleingewerbe heißt "bis zu einem jährlichen umsatz von 17.500 €" wenn du das bei beginn abschätzen kannst, weil du nur 3 x im monat ein auto vermittelst, dann kannst du das so beantragen. steigt der umsatz doch wider erwarten, kannst du das jederzeit beim finanzamt ändern, die freuen sich über jeden "ordentlichen" steuerzahler.

ordentliche buchhaltung und aufzeichnung/archivierung deiner geschäfte musst du in jedem fall machen, da du auch bei so einem kleingewerbe mit einer steuerprüfung rechnen musst. wenn du kaufmännisch vorgebildet bist, kannst du mit marktüblichen buchhaltungsprogrammen arbeiten, die sind "finanzamt-fest"

Vermittlung von Kfz. sowie Gütern aller Art deren Vermittlung nicht genehmigungspflichtig sind.

ja, das geht, aber du kannst nicht alle sachen vermitteln, manche sind gesondert zulassungsbedürftig

immobilien und finanzprodukte zb

aber kannst du auch so beantragen den schein, kostet nur mehr

FabiBlask 
Fragesteller
 17.07.2015, 11:11

Das ist mir klar, solche Dinge haben ja einen viel höheren Aufwand. Notar etc.