Gewerbeanmeldung was ist als Tätigkeit anzugeben?
Die Stadt schrieb mir:
"Für den Verkauf von „jeglichen Produkten“ müssen Sie genauere Angaben vornehmen. D. h. die Produktgruppen müssen spezifiziert werden.
Bei der Lagerhaltung ist zu klären wie umfassend dieser Bereich ist. Gegebenfalls müssen Sie diesen Punkt mit Ihrem Vermieter absprechen."
Heute habe ich einen Termin zur Gründung eines Gewerbes.
Ich möchte jegliche Produkte dropshippen, resellen, auf ebay, amazon und eigenen Websites, in zukunft auch lagern. Wie groß das ausfällt weiß ich noch nicht. Anfangs werde ich wohl ein Kleinunternehmer sein.
Was ist als "Produktgruppen" zu verstehen?
Reicht "Elektronik, Garten, Küche, usw."?
Wie decke ich "jegliche Produkte" am besten mit diesen Produktgruppen ab? Welche Produkte genau verkauft werden hängt von meinen Kontakten ab, das variiert sehr stark.
Vielen Dank falls sich jemand die Zeit nimmt zu antworten, das wäre wirklich sehr hilfreich.
4 Antworten
Man muss da schon ein bisschen konkreter werden, als "jegliche" .. aber man kann das weit fassen: Elektronikartikel, Textilien, und Souvenirartikel, das wäre auch alles oder nichts aber könnte so ins Handelsregister eingetragen werden.
Mit dem Vermieter reden reicht wohl eher nicht: Wohnraum ist Wohnraum und kann nicht einfach so als Gewerbefläche umgewidmet werden. Auch die Garage kann man nicht einfach als Lager deklarieren. Ausnahme: du arbeitest nur am Schreibtisch (Homeoffice). Sonst kannst Ärger mit der Gemeinde geben.
Produktgruppen sind zb. Unterhaltungselektronik, Haus/ Gartengeräte , Möbel usw. Schau mal bei großen Onlinehändlern um , die haben alle meist Produktgruppen mit Untergruppen im Menü.
Zur Lagerhaltung ( wirst wohl am Anfang nicht bzw nur begrenzt haben , machst die Angaben so genau wie möglich. Wo, wieviel, wie lange .
Am Anfang die Produktgruppen übersichtlich halten. Wenn dein Kundenstamm dann wächst und du erweitern musst kannst du jederzeit nen Nachtrag für den Gewerbeschein machen .
Gewerberecht ist in erster Linie Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Dafür muss das Gewerbeamt aus deiner Gewerbeanzeige sofort sehen, womit du handelst, damit es die zuständigen Überwachungsbehörden einschalten kann. Es ist doch ein großer Unterschied, ob du mit Lebensmitteln, Textilien, Fahrzeugen, Antiquitäten oder Chemikalien handelst.
Deshalb musst du die Oberbegriffe deiner Waren angeben. Waren jeglicher Art geht nicht. So eine Gewerbeanzeige muss zurückgewiesen werden.
Ich denke Konsumgüter würde reichen.
Bei Drop-Shopping wird nicht gelagert.