Gewerbeanmeldung was ist als Tätigkeit anzugeben?

4 Antworten

Man muss da schon ein bisschen konkreter werden, als "jegliche" .. aber man kann das weit fassen: Elektronikartikel, Textilien, und Souvenirartikel, das wäre auch alles oder nichts aber könnte so ins Handelsregister eingetragen werden.

Mit dem Vermieter reden reicht wohl eher nicht: Wohnraum ist Wohnraum und kann nicht einfach so als Gewerbefläche umgewidmet werden. Auch die Garage kann man nicht einfach als Lager deklarieren. Ausnahme: du arbeitest nur am Schreibtisch (Homeoffice). Sonst kannst Ärger mit der Gemeinde geben.

Produktgruppen sind zb. Unterhaltungselektronik, Haus/ Gartengeräte , Möbel usw. Schau mal bei großen Onlinehändlern um , die haben alle meist Produktgruppen mit Untergruppen im Menü.

Zur Lagerhaltung ( wirst wohl am Anfang nicht bzw nur begrenzt haben , machst die Angaben so genau wie möglich. Wo, wieviel, wie lange .

Am Anfang die Produktgruppen übersichtlich halten. Wenn dein Kundenstamm dann wächst und du erweitern musst kannst du jederzeit nen Nachtrag für den Gewerbeschein machen .

Gewerberecht ist in erster Linie Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Dafür muss das Gewerbeamt aus deiner Gewerbeanzeige sofort sehen, womit du handelst, damit es die zuständigen Überwachungsbehörden einschalten kann. Es ist doch ein großer Unterschied, ob du mit Lebensmitteln, Textilien, Fahrzeugen, Antiquitäten oder Chemikalien handelst.

Deshalb musst du die Oberbegriffe deiner Waren angeben. Waren jeglicher Art geht nicht. So eine Gewerbeanzeige muss zurückgewiesen werden.

Ich denke Konsumgüter würde reichen.

Bei Drop-Shopping wird nicht gelagert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung