Gewerbeanmeldung als 16 jähriger?
Hey mein Name ist Ibrahim und ich habe vor mich im dropshipping Business zu platzieren. Jedoch habe ich gehört das man bevor man überhaupt sein Shop online stellen darf, ein Gewerbe anmelden muss. Da ich 16 bin kann ich das nicht so einfach machen. Hat jemand eine Idee wie das ablaufen könnte, was ich brauche oder generell Tipps? Ich bedanke mich im voraus
6 Antworten
Ja auf jeden Fall deine Eltern. Oder Erziehungsberechtigte, wen auch immer du hast und der sich da definitiv auskennt. Viel Erfolg dabei! Ich weiss leider auch nichts besseres.
(Oder wenn du dich mit html bisschen auskennst und ChatGPT oder eine andere KI richtig dafür einsetzen kannst dann einen auf „neocities.org“ erstellen.)
Frage deine Eltern und informiere dich bei der zuständigen Handwerkskammer und beim Gewerbeamt. Fange an Geld zu sparen. Niemand wird dir Geld für dein Business geben. Das du zu einer Bank kannst und dir Startkapital holst, kannst du dir gleich aus dem Kopf schlagen.
Mache dir auch, über die persönliche Haftung Gedanken. Bei einem Einzelunternehmen wirst du für alles Haftbar bzw. musst alle Schäden selbst zahlen. Bei einer Gesellschaft (GmbH) wirst du am Anfang auch Haftbar gemacht, später aber nicht mehr, außer bei groben Handeln.
Bei den Dropshipping, gibt es verschiedene Modelle. Du zahlst denen einen einmalige Betrag und die werden am Umsatz beteiligt, bis hin zu monatlichen Gebühren. Mache dir Gedanken, was du verkaufen möchtest. Du kannst kein Amazon aufbauen, in der Regel stellen die Anbieter Shops, für Kleidung, Kosmetik, Elektronik oder Babybedarf zur Verfügung.
Die Konkurrenz ist in allen Bereichen ziemlich groß. Du musst viel Geld in Werbung investieren und musst Geduld haben. Nebenbei ein Business zu betreiben, mag vielleicht am Anfang gehen, später dann aber nicht mehr.
Du brauchst jemanden, der über 18 und doof genug ist, die Verantwortung für dein geschäftliches Handeln zu übernehmen. Dann eine Genehmigung vom Jugendamt.
Und wenn du das geschafft hast, bevor du ohnehin 18 bist, dann brauchst du betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse und bevor du beginnst einen guten Steuerberater, der Willens ist, dich zu begleiten.
Über den Rest schreiben wir weiter, wenn du das erledigt hast ;)
Kann ich das Gewerbe nicht eigentlich auch auf mich anmelden. Das geht so weit ich weiß und einen Steuerberater hab ich schon.
Kannst du. Deine Eltern und das Vormundschaftsgericht müssen aber schriftlich zustimmen.
Was ist mit dem BWL-Thema?
Also einmal das große Paket....
Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts. Wenn deine Eltern einverstanden sind, musst du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben. Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.
Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken. Liegt die Genehmigung vor, musst du gemäß § 138 AO sowie § 14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln. Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir eine Steuernummer zuweisen.
Dann mal zu den Steuern:
Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19% des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht.
Die Grenze beträgt:
- 25.000 € Umsatz im Vorjahr
und
- 100.000 € im laufenden Jahr (Im Jahr der Gründung 25.000€)
Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.
Sofern du nicht aktiv auf die KUR verzichtest, nimmst du teil. Es wird nicht mehr nach voraussichtlichen Umsatz geschaut, sondern lediglich nach den tatsächlichen.
Liegst du im Vorjahr über den 25.000 € ist im aktuellen Jahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 25.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich. Werden jedoch in einem Jahr die 100.000€ überschritten, so entfällt sofort die Steuerfreiheit und die USt ist abzuführen.
Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.
So wird gerechnet
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten
Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer.
Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.
Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).
Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).
Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen. (Auf die Ausnahme beim Bilanzierer gehe ich mal nicht ein)
Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .
Unter 18 brauchst du neben der Erlaubnis deiner Eltern die Erlaubnis des Vormundschaftsgerichtes. Und auch wenn diverse Youtubekanäle etwas anderes erzählen... Dropshipping funktioniert meistens nicht denn es gehört mehr dazu als einfach nur was einzustellen. Amazon ist überlaufen und ansonsten muss man Geld in Reichweite investieren... viel Geld.
Dazu kommen rechtliche hürden die schnell hunderte oder auch tausende Euros kosten können. Das Thema widerrufrecht ist auch immer so ein Problem... du musst die sachen kaufen, aber auch wieder zurücknehmen und bleibst dann drauf sitzen.
Ich möchte nicht in Reichweite investieren sondern meine Reichweite selbst kreiren da ich weiß wie man viral geht. Und weißt du zufällig wie lange so ein Prozess dauert?
welcher? Die Gewerbeanmeldung? würde mal schätzen 6-12 Monate. Gerichte sind nicht bekannt dafür schnell zu arbeiten.
Positiv viral zu gehen ist schwer, negativ nciht hilfreich. Und einen Schwenk zu einem Produkt hin zu bekommen fast unmöglich. Bau dir erstmal die Reichweite auf ohne Gewerbe.... wenn du dann über 100K follower hast kannst du anfangen zu überlegen die zu benutzen. Und vermutlich bist du dann eh schon 18., dann geht das mit dem Gewerbe innerhalb von 24h.
Nein. Nicht mit erteilter Genehmigung des Familiengerichts.
Auch falsch. Er braucht die Erlaubnis der Eltern und die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.
Das Jugendamt kann kein Gewerbe genehmigen.