Gewaltenteilung?
Moin, ich schreibe Freitag eine Politikarbeit über die Gewaltenteilung,…
(Siehe Bild) Ich verstehe an der Gewaltenteilung allerdings nicht, was die vertikale Gewaltenteilung ist, was Parlamente der Länder, Länderregierungen und Gerichte der Länder sind und was die Kreisverwaltung Stadtverwaltung und Gemeindeverwaltung damit zu tun hat. Ich verstehe an der Gewaltenteilung nur die Legislative, Exekutive und Judikative.
Kann mir jemand erklären was das ist?
Danke!
2 Antworten
Das sind ja diejenigen, die das in unserem Staat umsetzen. Beispiel Gerichte (Judikative). Die sprechen halt Recht in Strafverfahren oder anderen Dingen. Die Regierungen (Exekutive) führen Gesetze aus und die Parlamente (Legislative) beschließen Gesetze.
Dann gibt es als Sonderstellung das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe). Es kann beschlossene Gesetze auf Bundesebene auch kippen, nämlich dann, wenn es zu der Überzeugung kommt, dass das Gesetz nicht mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen ist.
Warum gibt es Gewaltenteilung? Es soll unter anderem sichergestellt sein, dass eine Person oder kleine Gruppe von Personen zu viel Macht inne hat und dass es zu Missbrauch kommt.
Die Bundesrepublik Deutschland trägt im Namen, was sie ist: eine Republik und ein "Bund" aus verschiedenen Ländern. Man spricht auch von Föderalismus, einer Staatsform, in der verschiedene Länder sich verbünden und einen gemeinsamen Staat bilden.
Du hast die Gewaltenteilung grundsätzlich verstanden. Nach diesem Grundsatz sind alle staatlichen Ebenen horizontal verfasst. Im Bund gibt es die Bundesregierung (Exekutive), den vom Volk gewählten Bundestag (Legislative) und Bundesgerichte (Jurisdiktion). Daher gibt es auch in den einzelnen Bundesländern eine Regierung (Exekutive), einen vom Volk des Landes gewählten Landtag (Legislative) und auch Landesgerichte (Judikative). Selbst auf der untersten kommunalen staatlichen Ebene (Gemeinden/Städte/Kreise) findet sich dieses Schema: Bürgermeister und Dezernenten bilden den Verwaltungsvorstand, also die Regierung (Exekutive), das Volk wählt einen Gemeinde-/Stadt-/Kreistag (Legislative), schließlich gibt es auch eine unterste Gerichtsinstanz, das Kreis- oder Amtsgericht (Jurisdiktion).
Vertikale Gewaltenteilung (von oben nach unten) ergibt sich daraus, dass auf oberster Ebene der Bund steht, ihm nachgeordnet bzw. in der Mitte sind Länder, den Ländern nach- bzw. untergeordnet, also ganz unten, sind die Gemeinden. Diese vertikale Gliederung von oben nach unten ist für alle Gewalten gegeben:
- Exekutive -> Bundesregierung, Landesregierung, Kommunalregierung
- Legislative -> Bundestag, Landtag, Gemeinde- bzw. Stadtrat
- Jurisdiktion -> oberste Bundesgerichte, oberste Landesgerichte, Gerichte in den Kommunen/Gemeinden
Ich hoffe, dass dir das weiterhilft.