Gestellte Rechnung in Umsatzsteuervoranmeldung einbeziehen, obwohl sie noch nicht bezahlt wurde?

6 Antworten

Ja wenn du nicht 1/12 in Vorleistung gegangen bist musst du immer sofort im Folgemonat die UmSt abführen denn du bekommst ja auch für erhaltene Rechnunfeb die Steuer zurück unabhängig ob du sie schon bezahlt hast oder nicht Bei der 1/12 Regelung hast du 4 Wochen länger Zeit

Es ist genau der Punkt Soll/Ist besteuerung.

Du brauchst immer nur das anzugeben, was Du auch vereinnahmt hast.

Ist-Besteuerung nennt man daher auch "nach vereinnahmten Entgelten."

hrrfreu 
Fragesteller
 03.02.2014, 13:01

Ich habe jetzt mal schnell meine Unterlagen durchforstet und entdeckt, dass ich damals die Ist-Besteuerung gewählt habe. Somit brauche ich also die Umsatzsteuer erst im Februar angeben, sofern die Rechnung auch bezahlt wird? Verhält sich das andersherum genauso? Ich habe gegen Ende Januar eine Rechnung bekommen, die ich erst heute überwiesen habe. Muss ich diese somit also auch erst für Februar angeben?

wfwbinder  03.02.2014, 15:40
@hrrfreu

so ist es. Du hast das System genau erfaßt.

hrrfreu 
Fragesteller
 03.02.2014, 16:03
@wfwbinder

OK, vielen Dank! Eine letzte Frage habe ich aber noch. Wenn ich nun meine Einnahme-Überschuss Rechnung für jeden Monat mache, richtet sich diese dann auch nach der Ist-Versteuerung? Also taucht die Januar-Rechnung, die im Februar bezahlt wird nun auch erst im Februar auf? Hier wird es dann doch unübersichtlich, finde ich. Eine Liste mit Rechnungen die ich hgestellt habe und eine Liste für die Geld Ein- und Ausgänge?! Oder wie?

wfwbinder  06.02.2014, 15:08
@hrrfreu

die Liste der Rechnungen ist steuerlich unerheblich. die brauchst du nur zum Abhaken, wer bezahlt hat.

Die Umsatzsteuervoranmeldung machst Du nur nach Kontoauszügen und Kassenbericht.

Wenn die Rechnung schon gestellt ist und keine Stornorechnung vorliegt MUSST du die REchnung einbeziehen!

correctus  03.02.2014, 12:21

Das stimmt doch überhaupt nicht!

wurzlsepp668  03.02.2014, 13:40

@ sarajost: wenn du die antwort jetzt noch begründen kannst

antwort ist natürlich absoluter quatsch

Die Soll- bzw. IST-Versteuerung ist ja jetzt hinlänglich geklärt.

Jetzt zum Abzug der Vorsteuer. Bei eingangsrechnungen mit Versteuer ist die Vorsteuer in dem Monat abzugsfähig, in dem die Rechnung ausgestellt ist.

Du musst nur die realen Einnahmen in der USt-Voranmeldung angeben, also erst, wenn die Außenstände auf Deinem Konto bzw. sie bar bezahlt sind.

Hoffe, Dir damit gedient zu haben. Grüße

correctus  03.02.2014, 12:26

Ich habe natürlich vorausgesetzt, dass Du der "Ist-Versteuerung" unterliegst. Wenn nicht, und Du der Soll-Versteuerung unterliegst, musst Du die Rechnungen natürlich angeben, so fern die Leistung schon erbracht ist.

hrrfreu 
Fragesteller
 03.02.2014, 15:42
@correctus

Ich unterliege der Ist-Versteuerung.

Somit kann ich also getrost erst im Februar die Rechnung in der Voranmeldung angeben, oder?

Verhält sich das umgekehrt mit Rechnungen die ich bekomme genauso? Ich habe eine Rechnung im Januar erhalten und bezahle sie im Februar, ist es dann auch ok, wenn ich sie bei der Umsatzsteuervoranmeldung für April angebe?