gesetzliche Regelung der Ruhezeiten in BW
Erst vor kurzem wurde mir von meiner Mieterin mit einer Anzeige wegen Störung der Mittagsruhe gedroht,als ich mittags im Treppenhaus Renovierungsarbeiten machte. Gibt es denn definitiv in Baden-Württemberg eine Mttagsruhe oder nicht? Kennt sich da jemand gut!! aus?
6 Antworten
Soweit ich weiss, wird das auf Gemeindeebene geregelt.
Lachen ist gut, aber Wissen ist auch nicht schlecht. Die Ruhezeiten werden in den Gemeindeverordnungen vestgelegt.
Das ist grundsätzlich im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt und kann durch landesrecht und ordnungsbehördliche Verfügungen aufkommunaler Ebene präzisiert sein. Auf jeden Fall sind die Zeiten der Nachtruhe (22:00 bis 06.00 Uhr) einzuhalten, sonntags darf ganztägig kein Lärm durch solche Arbeiten verursacht werden, an Samstagen kann eine Mittagsruhe (13:00 bis 15:00 Uhr) festgelegt sein. An Werktagen besteht i.d.R. keine gesetzlich / behördlich geregelte Mittagsruhe. Mieter sind aber ggfs. an engere Bestimmungen eine Hausordnung gebunden. Du als Vermieter musst, wenn Du zu "normalen" Zeiten das Treppenhaus renovierst, und dabei keinen unnötigen Lärm produzierst, nicht mit Sanktionen rechnen. Mag die Dame doch eine Anzeige erstatten, es wird ihr nichts bringen...
Es gibt natürlich gewisse Zeiten, in denen eine Mittagsruhe eingehalten werden sollte. Allerdings sind davon Handwerksarbeiten ausgenommen. Ein Handwerker kann ja nicht von 12 bis 15 Uhr Mittagspause machen.
die ausnahmen gilt aber nur für firmen, nicht für mieter oder hausbesitzer
Schon, aber ich würde einfach mal bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung nachfragen.
im Mietvertrag müsste das stehen. Dort als erstes nachsehen. Was treiben denn so die anderen Mieter? Verhalten die sich zwischen 13 Uhr und 15 Uhr ruhig? Das mal abklären. Wenn es bei uns mal lauter wird, hängen wir eine Mitteilung an das Brett für alle Mieter, dass es an dem bestimmten Tag lauter werden kann (z.B. wg. Geburtstag oder Renovierung...) Damit bist Du rechtlich schon mal auf der sicheren Seite. Denn die Leute können sich darauf einstellen, sie sind ja "vorgewarnt".
Renovierungsarbeiten, von einer gewerblichen Firma ausgeführt, können diese Firma nicht zur Mittagsruhe verpflichten. Wenn Du Renovierungsarbeiten in Deiner Wohnung machst, bist du der Hausordnung verpflichtet.
Lach mich kaputt!