Gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Std. Vollzeit und Nebenjob?
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja, das ist so, die Arbeitszeiten des jeweiligen anderen Arbeitsverhältnisses müssen gegenseitig gemeldet werden und dürfen insgesamt die Höchstarbeitszeit nicht übersteigen.
Vollzeit