Gesetzliche Frist zur Reklamation einer Dienstleistung einer Schneiderin
Wir haben vor einiger Zeit neue Vorhänge (jStores) nähen lassen. Diese sind allerdings unterschiedlich lang (Differenz 3 Zentimeter) und manch seitliche Saumnaht ist wellig. Wir haben die genähten und eingepackten Vorhänge damals von der Näherin abgeholt und sofort bezahlt. Innerhalb welchen Zeitraumes müssen diese Näharbeiten reklamiert werden? Müssen die Stoffkosten des Vorhanges, der zu kurz genäht wurde erstattet werden? Müssen die Saumnähte nachgearbeitet werden?
4 Antworten
Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Werkvertrag. Das bedeutet für Gewährleistungsansprüche greifen die gleichen §§ wie beim Kaufvertrag.
Somit hast du 2 Jahre Zeit. Innerhalb der ersten 6 Monate, müsstest du zudem nicht einmal beweisen, dass du für den Mangel verantwortlich bist.
Was genau nachgebessert werden muss, wird dir die Näherin schon sagen. In jedem Falle ist die Nacherfüllung für dich kostenneutral.
Wurde etwas zu lang genäht (wichtig sind die nachweisbaren vorgelegten Vorgaben), kann ein Schadenersatz begründet sein. Jedoch würde ich hierzu freundlich fragen, wie man sich einigen kann.
Warum fällt dir das denn erst Monate später auf?? Die Reklamation jetzt noch anzunehmen wäre reine Kullanz der Näherin, versuch es, vielleicht hast du Glück.
Sind die Stores wirklich ungleich lang oder ist vielleicht eure Decke etwas schief (Altbau).
Habt ihr´s bei den Säumen mal mit drüberbügeln probiert?
Falls Bügeln nichts hilft und die Stores tatsächlich ungleich lang sind, bittet die Schneiderin doch freundlich um Nachbesserung.
keine schiefe Decke
drüberbügeln hat nichts gebracht
WAS HEISST DAMALS ? DU HÄTTEST SOFORT REKLAMIEREN MÜSSEN !DANN IST DIE ÄNDERUNG KOSTENLOS!
ohje ein bisschen spät ! aber versuch es auf nette art ! viel glück :)
Das war im Mai 2011. Änderung trotzdem kostenlos?