Geschenktes Geld auf Privatkonto einzahlen?

5 Antworten

Es ist kein Einkommen, sondern eine Schenkung. Schenkungssteuer fällt bei Schenkungen von den Eltern an, wenn in 10 Jahren je Elternteil mehr als 400.000 Eur verschenkt werden. Also bei 10000 Euro mit Sicherheit keine Steuer. 

Wenn es schon auf einem Konto ist, das auf deinen Namen läuft, dann war die Schenkung schon früher, dann ist es im laufenden Jahr nur ein Übertrag von einem zum anderen Konto, auch wenn jemand anders (die Eltern) das Konto bisher verwaltet haben.

Wenn deine Eltern nur Geld für dich angelegt haben haben die 10.000€ nichts in deiner Einkommensteuer verloren. Maximal ist das eine Schenkung - die aber auch keine Zahlung für dich ergbeen wird da Eltern ihren Kindern einen erheblichen Geldbetrag schenken können ohne das Steuern anfallen würden.

Läuft das Konto auf deinen Namen und hat es Zinsen abgeworfen könntest du diese in deine Steuererklärung einbringen. Pauschal würden diese wohl meist schon versteuert sein und du könntest ggf eine Erstattung daraus holen ...
aber viele wenn wenn wenn Situationen hier :D

Bei einem Geldtransfer von über 10.000 Euro wird definitiv das Finanzamt auf Dich aufmerksam.

sergius  26.01.2017, 15:00

Das ist doch totaler Blödsinn, weil das FA von sich aus wegen einer Transaktion von 10 T€ überhaupt nichts unternehmen wird. Im Übrigen gilt das, was hier schon mehrfach geantwortet wurde: Der Fragesteller kann als Sohn seiner Eltern von ihnen im Laufe von 10 Jahren 2 x 400.000 € als Schenkung entgegennehmen, ohne dass hierfür Schenkungssteuer anfallen würde (Freibetrag, der sich alle 10 Jahre erneuert). Auch Einkommensteuer fällt nicht an, weil "Schenkung" kein einkommensteuerrechtlicher Tatbestand ist; sie unterfällt der vorgenannten Schenkungssteuer mit den rel. hohen Freibeträgen

Wenn ich diese jetzt auf mein Konto bezahle, muss ich dann damit rechnen, dass ich das versteuern muss?

Nein, das sind keine steuerpflichtigen Einnahmen im Sinn des Einkommensteuergesetz, und sie unterliegen wegen der relativ geringen Höhe auch nicht der Schenkungsteuer.

Zinsen daraus sind aber steuerpflichtig (Einkünfte aus Kapitalvermögen)

Ich muss jetzt noch den Lohnsteuerjahresausgleich machen u

Den macht der Arbeitgeber. Was du wahrscheinlich meinst, ist die Einkommensteuererklärung.

kapitalerträge müssen versteuert werden ---> google