Geschenktes Geld?

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Da es ein lediglich rechtliches Vorteilsgeschäft ist ( Also eine Schenkung von Geld) , bei der keine Verwaltungskosten o.Ä. auf deine Schwester zukommen darf Sie es ausgeben und behalten, ganz nach Ihren Wünschen. Rechtlich können deine Eltern nichts machen, da diese zwar über das Geld von Minderjährigen verfügen dürfen, allerdings nicht bei lediglich rechtlichen Vorteilsgeschäften (Schenkungen ohne Gegen- bzw. Folgeleistung) oder bei frei zur Verfügung gestellten taschengeldes vgl. § 110 BGB.

Darf sie behalten, da es keine weiteren kosten mit sich bringt (wie zb der besitz eines haustieres), was das ausgeben betrifft, greift der taschengeld- §! das bedeutet, sie darf in der höhe ihres taschengeldes von den eltern, den betrag ausgeben.

ja, wenn sie es von der Tante BEKOMMEN hat.

Wenn die Tante es ihr geschenkt hat, kann sie machen damit was sie will (die Schwester)

Ich würde der Mutter sagen, sie möge doch bei der Tante nachfragen, für was sie das Geld gedacht hat. Vielleicht sollte die Tante das nächste Mal mit der Nichte selbst Klamotten kaufen gehen, da wäre das Thema vom Tisch.

amdros  16.11.2013, 18:24

Das wäre mein Gedanke auch gewesen..kann ich mir nun eine Antwort sparen..