Geschenk zurückfordern und rechtlich vorgehen?

8 Antworten

Mir wurde was geschenkt und der Schenker hat mir eine Rechnung geschickt.

.

Das kommt auf das Geschenk und dessen Wert und den Grund, die Ursache der Rückforderung an, die z.B. Im Verhalten des Beschenkten liegen muss.

U.U. sind Geschenke auch rückabzuwickeln, wenn der Geber nach dem Schenken z.B. Sozialhilfe betragt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderung-von-schenkungen-durch-das-sozialamt_181019.html

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/geschenke-darf-man-sie-zurueckfordern

Um welchen Wert geht es denn überhaupt?

Wenn er dir ein Auto "geschenkt" hat, wäre das etwas anderes, als ein "Freundschaftsring"

Paprika812 
Fragesteller
 15.01.2021, 13:27

Zwei Schuhe im Wert von 550 euro

0
DerHans  15.01.2021, 13:28
@Paprika812

Dann gib sie ihm doch zurück. Wer ist denn so blöd und zahlt das für SCHUHE?

1

Ein Geschenk ist rechtlich unanfechtbar, sofern es nicht spezielle Umstände sind, beispielsweise eine teure Sache kurz bevor es jemand erbt.

Im Internet gibt es neuerdings auch Verbraucherbetrüger, die einem eine Sache auf Amazon schenken, sofern man eine extrem positive Bewertung hinterlässt. Macht man das nicht, ist es kein Geschenk mehr. Genau genommen ist es generell kein Geschenk, weil eine Leistung erbracht werden muss.

Da Du keine Umstände des Geschenks nennst: Teile ihm höflich ein LmaA mit und kündige ihm wegen seiner Nötigung rechtliche Schritte an, wenn er sie fortführt.

nein darf er nicht, höchstens bei Vermögensverfall des Schlenkers oder bei groben Undank

Geschenke können nur aus einigen ganz gewichtigen Gründen, z.B. "grobe Undankbarkeit" zurückgefordert werden. Das müsste dann zivilrechtlich durchgesetzt werden. Ich kenne die deiner Frage zu Grunde liegenden Tatsachen nicht, aber du solltest dir keine Sorgen machen, so einfach geht das nicht. Ansonsten wäre es eine Option, das Geschenk kommentarlos zurück zu geben und den Kontakt abzubrechen.