Geringverdiener/Arbeitslosen in der EU?

3 Antworten

Hallo,

gar nichts,oder glaubst du an den Weihnachtsmann ?

Politiker erzählen viel wenn der Tag lang ist, aber tun nix in den eigenen Reihen.

Beispiel : Bundestag (Reichstag) in Berlin

Dort schuften die Pförtner auch zur absolut untersten Gehaltsgruppe des Bundesbesoldungsgesetzes (Einfacher Dienst A 4) wie schon ihre Kollegen in der Weimarer Reprublik.

Wollen und tatsächliches Tun ist nicht dasselbe.

Hallo,

trotz wachsender Verflechtung, eines gemeinsamen Binnenmarktes und einer gemeinsamen Währung, ist die Lohnpolitik in Europa nach wie vor eine nationale Aufgabe. Es besteht eine beträchtliche Vielfältigkeit lohnpolitischer Gestaltung in der EU und keine gemeinsame Koordinierung. Es gibt lediglich Ansätze, um einheitliche Regeln europaweit herbeizuführen. Für die Gestaltung und Organisation der Löhne und der Sozialschutzsysteme, einschließlich der Mindesteinkommenssysteme, sind in erster Linie den Mitgliedstaaten zuständig, die EU-Kommission bietet politische Leitlinien und technische und finanzielle Unterstützung an, so macht die EU-Kommission den EU-Ländern jedes Jahr Vorschläge, wie sie Wachstum und Beschäftigung ankurbeln können. Diese Vorschläge sollen in den nationalen Haushaltsplänen berücksichtigt werden. Zur deutschen Lohnpolitik stellte die Kommission aktuell fest, dass sich das Reallohnwachstum trotz zunehmenden Arbeitskräftemangels kaum beschleunigt hat.

Die Kommission hat 2016 die europäische Säule sozialer Rechte gestartet. Im November 2017 haben die führenden Repräsentanten der EU die europäische Säule sozialer Rechte beim Sozialgipfel in Göteborg gemeinsam proklamiert. Die Verwirklichung der in der europäischen Säule sozialer Rechte festgeschriebenen Grundsätze und Rechte liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Mitgliedstaaten, EU-Institutionen und den Sozialpartnern, wie z.B. den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Zweck der europäischen Säule sozialer Rechte ist die Bereitstellung neuer und wirksamerer Rechte für Bürgerinnen und Bürger. Sie baut auf 20 Grundsätzen auf, ein Grundsatz beschäftigt sich mit Löhnen und Gehältern:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht auf eine gerechte Entlohnung, die ihnen einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht.

Es werden angemessene Mindestlöhne gewährleistet, die vor dem Hintergrund der nationalen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familien gerecht werden; dabei werden der Zugang zu Beschäftigung und die Motivation, sich Arbeit zu suchen, gewahrt. Armut trotz Erwerbstätigkeit ist zu verhindern.

Alle Löhne und Gehälter werden gemäß den nationalen Verfahren und unter Wahrung der Tarifautonomie auf transparente und verlässliche Weise festgelegt.

Alle 20 Grundsätze der Europäischen Säule der sozialen Rechte finden Sie hier https://ec.europa.eu/commission/priorities/deeper-and-fairer-economic-and-monetary-union/european-pillar-social-rights/european-pillar-social-rights-20-principles_de

Viele Grüße, das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland