Gerichtsvollzieher ohne Quittung?
Hallo, mich würde Eure Meinung zum folgenden Fall interessieren:
mein Kumpel holt immer am Monatsersten seinen kompletten Hartz 4 Betrag von 384 EUR von Girokonto ab und lagert es denn in einer Schublade in seinem Wohnzimmer. Heute war der Gerichtsvollzieher bei ihm. Der GV hatte sich ordnungsgemäß angekündigt und somit wartete mein Kumpel heute morgen auf ihn. Da mein Kumpel nur sehr wenig besitzt (Stuhl Bett Fernseher Tisch kleiner Schrank), nahm der GV an, dass er wertvolle Sachen beiseite geschafft hätte. Dies ist nicht der Fall (kann ich bestätigen). Nun durchsuchte der GV den Schrank meines Kumpels und fand dort 220 Euro Bargeld, was ja nun sein Hartz 4 ist. Der GV meinte das wäre voll pfändbar, obwohl mein Kumpel einen Bewilligungsbescheid des Jobcenters vorweisen konnte. Der GV erklärte dass die gesamten 220 Euro gepfändet seien. Nun kommt das Kuriose: der Gerichtsvollzieher hat ihm keine Quittung ausgestellt, also hat mein Kumpel von dem GV überhaupt nix schriftliches über den Besuch von ihm vorliegen.
Kann das sein und was könnte er jetzt tun?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Schönen Abend Euch :)
8 Antworten
Im Prinzip sollte der GV das nicht tun. Verboten ist es allerdings auch nicht. Wenn dein Freund nachweisen konnte dass das Geld wirklich nur Hartz 4 ist, dann hätte der GV je nach Schuldenhöhe das Geld nicht mitnehmen dürfen.Wenn dein Freund keine Quittung hat, sieht es sehr schlecht aus. Möglichst zeitnahe melden, direkt morgen herum telefonieren und beim Jobcenter anrufen. Wenn der GV natürlich so tut, als ob er von nichts weiß, kommt vielleicht ein Prozess auf ihn zu usw... Also möglichst schnell etwas unternehmen! Vielleicht war es wirklich nicht der GV Ó.ò
dein kumpel hat einen pfändungfreibetrag und das harz4 geld dient dem lebensunterhalt ,das hätte er so nicht nehmen dürfen ,aus meiner sicht und würde beschwerde einreichen ,direkt am gericht . der gerichtsvollzieher darf nicht einfach vermutungen anstellen und demnach handeln ,sondern gelten die tatsachen das er harz4 bekommt und somit kaum pfänbar ist . das er keine quittung bekam ,ist der kumpel etwas selbst schuld und hätte drauf bestanden ,denn nun hat er nichts in der hand und kann nur hoffen das der herr gv. auch dazu steht ,dann kann er es vielleicht zurück fordern . ich würde mich am gericht darüber beschweren und sehen das er sein geld zurück bekommt ,ansonsten hat er keine chance mehr und das geld ist futsch . ich hoffe es hilft und viel glück.
Dein Kumpel hätte eine Quittung verlangen müssen, er soll das auf jeden Fall noch nachholen. GV sind verpflichtet eine auszustellen!
Mit seinem Harz-Bescheid soll er dann zusammen mit der Quittung zu seinem Amtsgericht gehen, Vollstreckungsgericht, und den Antrag auf Aufhebung der Pfändung stellen. Harz ist zur Deckung des Lebensunterhaltes gedacht und als Mimimum-Einkommen nicht pfändbar. (Antrag § 766 ZPO - Erinnerung gegen die Art und Weise der Vollstreckung).
VG
Kirsan
Für diejenigen die es interessiert: Mein Kumpel hat sein Geld wiederbekommen. Das Finanzamt (Gläubiger) hat es ihm erstattet. Aber von der Quittung noch immer keine Spur...
Das ist echte Dummheit. Vielleicht war das ja noch nichtmal der Gerichtsvollzieher, sondern irgend wer anders. Normalerweise durchsucht ein GV nicht die Wohnung eines AlG II Empfängers und wenn doch und er findet etwas pfändbares, dann stellt er dafür auch eine Quittung aus. falls die Geschichte wirklich stimmen sollte, dann kann dein Kumpel gar nichts machen, doch, er kann den Rest des monats am Daumen lutschen, weil er keinerlei Beweise gegen den GV hat.