Gerichtstermin in der Ausbildungsprobezeit

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Wenn du deine Vorladung hast, legst du die vor, und das war es schon ... Zeugenpflicht geht vor, dafür wirst du freigestellt.

Kläre das auf jeden Fall mit Deinem Arbeitgeber. Wenn er und Du der Meinung seid, dass Schule so wichtig ist, dass sie nicht deswegen ausfallen sollte, kann mann ggf. mit dem Gericht klären, dass Du einen anderen Termin bekommst oder die Verhandlung so verlegt wird, dass Du Schule nicht versäumst. Probieren, aber der Arbeitgeber muss mit tun.

Der Termin vor Gericht ist wichtiger. Ruf dort an und frage, ob deine Aussage zu einem anderen Zeitpunkt aufgenommen werden kann, wenn nicht, so lege den Bescheid bei deinem Arbeitgeber und der Schule vor, du musst befreit werden, wenn der Termin nicht verschiebbar ist.

Wenn du eine Vorladung als Zeuge und nicht als Beschuldigter hast wirst du auf jeden Fall freigestellt und brauchst dir keine Sorgen machen!

harlequin333  07.08.2012, 00:16

Und wenn du Beschuldigter bist bekommst du auch frei. Gerichtstermin kommt "immer" vor Schule oder Arbeit ob als Beschuldigter oder Zeuge

Für das Gericht, also für eine Zeugenaussage oder für eine Gerichtsverhandlung, bekommst du Schulfrei. Geh mit dem Gerichtstermin, den du ja schriftlich haben müsstest, zum Direktor und du bekommst den Tag frei, das gleiche gilt wenn du gerade eine Ausbildung machst.