Gericht wegen Schwarzfahren?

6 Antworten

Nein, eine Haftstrafe halte ich im Jugendstrafrecht für ehehr nicht gegeben. Aber es wird heftig Sozialstunden hageln und evtl auch eine Geldstrafe. Wiederholungstäter sehen die Richter nämlich nicht gerne in ihren Sälen und das lassen sie dich auch deutlich spüren.
Allerdings hat es Fälle gegeben wo Wiederholungstäter zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden. Das läßt sich aber meist in einem Berufungsverfahren vermeiden. Das kostet aber alles einen Haufen Geld, das man mit Sicherheit niemlas auf lange Sicht bei Tickets im öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeben würde.

OnkelSchorsch  15.08.2017, 17:07

evtl auch eine Geldstrafe

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafe.

deine Ausbildung wird dir das Gericht zugute halten..... die wollen dir ja nicht die Zukunft verbauen..... mach  keinen Mist mehr in Zukunft..... und ich wünsche dir viel Erfolg für deine Ausbildung 

Geldstrafe gibt es im Jugendstrafrecht nicht.

Wenn du Glück hast, kommst du letztmalig mit Sozialstunden davon. Wenn nicht, droht Freizeitarrest.

Hafstrafe nein, Sozualstunden, Geldstrafe? Und merke Dir, eine Monatskarte ist allemal viel billiger als erhöhtes Beförderungsentgelt.

Die Entscheidung trifft ein Richter,ich bin keiner und deshalb könnte ich nur Vermutungen äußern,das hilf dir aber nicht weiter.