Genossenschaftsanteile, Mitgliedchaft erforderlich, dass heißt?

3 Antworten

Durch den Kauf von Genossenschaftsanteilen wirst Du Mitglied in der Genossenschaft.

Der in der Praxis wohl wichtigste Unterschied zwischen einer Kaution und Genossenschaftsanteilen duerfte wohl der sein, dass die Rechtsprechung eine Kautionsabrechnung innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach dem Ende des Mietverhaeltnisses vorschreibt (abzuegl. eventueller Rueckbehalte fuer noch nicht abgerechnete Nebenkosten) waehrend die Rueckzahlung von Genossenschaftsanteilen von deren Kuendigung abhaengig ist, bei der wiederum die in der jeweiligen Genossenschaftssatzung festgelegte Kuendigungsfrist einzuhalten ist. Man muss also nach der Beendigung des Mietverhaeltnisses in aller Regel laenger, nicht selten auch deutlich laenger auf die Rueckzahlung warten. Im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft droht u.U auch ein Teilverlust der eingezahlten Gelder.

die Wohnung gehört einer Genossenschaft, wenn Du sie haben willst, musst Du Mitglied werden und sogenannteGgenossenschaftsanteile einzahlen, wenn Du irgendwann wieder ausziehst, wird die Mitgliedschaft gekündigt und Du bekommst das Geld wieder. Wie hoch die Anteile sind ist bei den Wohnungsgenossenschaften unterschiedlich. Man kann aber fragen. Wir konnten beispielsweise unser Genossenschafts-RH vor einigen Jahren günstig kaufen, und unsere Anteile wurden bei der Kaufsumme eingerechnet. War von Vorteil.