Genehmigte Kniestockhöhe überschritten ...Strafe?

8 Antworten

Wenn die Gebäudehöhe (Firsthöhe/Traufhöhe) nicht außerhalb des Bebauungsplanes liegt, würde ich einfach mal bei der Gemeinde vorsprechen. Ich denke, die werden einfach die Augen zudrücken und das abnicken, das sind schließlich auch nur Menschen.

Achtung: Nicht bewusst schwarz bauen! Das kann ein Straftatbestand sein, erhöht aber zumindest das Bussgeld erheblich.

Ein Abbruch kann nur verfügt werden, wenn gegen eine Vorschrift verstoßen wird. Diese können im Bebauungsplan oder einer Ortsbausatzung enthalten sein. Oder es entsteht ein unzulässiges Vollgeschoss. Alsao erst darum kümmern, ob die Drempelerhöhung zulässig ist! Diese Auskunft kann nur das Bauaufsichtsamt geben, sonst niemand.

Ob dann ein Bauantrag gestellt werden muss ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Die Bauabnahme vom Landratsamt wird es merken und dann ist eine Geldbuße fällig, bzw. musst du noch einen Baubefreiungsantrag bei deiner Gemeinde stellen, diese ist kostenpflichtig.

Im schlimmsten Fall musst du es rückwirkend machen! (Rückbau)

Wenn du Pech hast Rückbau. Denn die Ausführung entspricht nicht dem genehmigten Plan. Sonst könntest du auch ohne Plan bauen und einfach sagen, Ich baue etwa so hoch etc.

Bei uns wurden aus 60 cm 1,10m.Hat nie ein Hahn nach gekräht,obwohl das Bauamt ständig bei uns im Wohngebiet rumschlich.Aber die interessierten sich eher für die Keller und Anbauten.Unsere Nachbarn mussten bspw. ihre Bodenplatte wieder entfernen und ihren Keller auf die genehmigte Höhe zurückbauen.Wenn bei euch erst einmal die Tür zu ist,ist alles gegessen.Wie soll man euch den Drempel denn nachweisen ?Ich würde es natürlich nicht an die große Glocke hängen.

guterwolf 
Fragesteller
 18.01.2010, 12:39

wir wollen ein anderes Dach auf unser Haus machen und einen Kniestock bauen; da max. 33°DN erlaubt sind, wäre natürlich 1 m besser als 80, aber angeblich geht mehr nicht. Bekannte haben neu gebaut und auch einen höheren KN als genehmigt und mussten so ca. 500 € Strafe zahlen.

Weiß ja nicht ob das dann auch abgenommen wird, so wie bei einem Neubau...

carolle  18.01.2010, 19:40
@guterwolf

Also bei uns hat kein Bauamt irgendetwas abgenommen.Nach dem genehmigten Bauantrag haben wir nichts mehr von ihm gehört.Die Bauabnahme erfolgte nur zwischen uns und dem Bauträger.Aber es war ein kompletter Neubau.Ob die anderen hier auch aus Erfahrung sprechen,kann ich leider nicht beurteilen.

hussi86  05.08.2013, 23:45
@carolle

habt ihr nichts beantragt? (Sondergenehmigung)? Wir stehen auch vor dem problem das unser Kniestock nur 60cm hoch sein darf!