Gemeinschaftsgrundstück-Nachbar versaut es
Ich habe ein etw,4 fam Haus,mit Gemeinschaftsgrundstück.Ein Nachbar,nicht selbst Eigentümer,sondern Mitbewohner bei seiner Freundin,der die Whg gehört,hat vor längerem einfach eine Gartenhütte u d dannach Holzschuppen auf dem Grundstück gebaut.Die anderen waren einverstanden,ich hab des lieben Friedens Willen nachgegeben.Dann kamen zwei Stellplätze dazu,die anderen 3 Parteien wollten das so als Besucherparkplatz.Ich war wieder dagegen weil es das Grundstück verschandelt,hab aber zähneknirschend ja gesagt.Nun nutzt aber besagter Nachbar seitdem frech den Besucherplatz für sich weil die Zwei Autos haben.Jeder hat einen Platz zu seiner Whg.Ums Eck ist ein Großparkplatz omsonst.Also völlig unnötig daß hier gebaut wurde.Nun hab ich ihm deutlci gesagt daß ich nicht möcht daß er da parkt,es sei Besucherplatz und nicht seiner,es ist direkt vor meinem Balkon und stört mich.Wie ist das rechtlich..es gibt nix schriftliches dazu und ich möcht daß das alles wieder ordentlich wird und ich mein Grundstück nutzen kann zum erholen und nicht neben Autos sitze.Den anderen ist das alles egal,so richtig kümmert sich hier eh keiner und Verwalter wollen die nicht.Also,wie ist das nun?
4 Antworten
Wenn Du selbst dort eine Eigentumswohnung besitzt, bist Du selbst nicht (alleiniger) Eigen-tümer, sondern lediglich MITeigentümer! Es handelt sich hier um ein Gemeinschftsgrundstück! Du selbst / alleine kannst also zunächst einmal ohne Gemeinschaftsbeschluss keine (Bau-) Maßnahmen verhindern / verbieten, insbesondere dann, wenn diese per Gemeinschafts-beschluss gefasst wurden. Hole Dir also stets die Zustimmung der Miteigentümer!
Konkret heißt das ganz einfach, dass Ihr per Gemeinschaftsbeschluss festlegt, dass der Besucherparkplatz auf dem (eigenen) Grundstück auch nur von Besuchern genutzt wird (und nicht von im Haus lebenden Personen).
Du kannst nichts tun, ihr habt ja zugestimmt. ich weiß auch gar nicht, ob ihr überhaupt hättet gefragt werden müssen.
Der Sinn einer Eigentümerversammlung ist es doch, zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Wenn Du immer zustimmst, so kannst Du nicht nach Abschluss einer Baumaßnahme Deine Stimme zurückziehen. Allerdings sollte doch wohl gemeinschaftlich die Nutzung der Stellflächen beschlossen worden sein. Verstößt der Nachbar dagegen, so kann man auch hier in einer Eigentümerversammlung ein Machtwort sprechen.
naja,Eigentümerversammlung wollen die auch nicht,die machen es meist in der stammkneipe aus,erzählen dann kurz davon un d das wars.....also schwierig.
Die Eigentümer zusammenrufen und das Problem besprechen. Aber wenn du alleine dastehst wirst du wohl keine Chance haben. Oder erkundige dich doch einmal bei einem kostenlosen Bürgeranwalt. Wenn es so was bei euch gibt.