Gelten Wechselverkehrszeichen immer in Verbindung mit Stau oder Baustellen?
Angenommen es ist keine Baustelle zu sehen hier oder statt dem Baustellensymbol wäre Stau abgebildet, gilt diese Geschwindigkeit dann nicht?
1 Antwort
Nein. Das Symbol warnt nur zusätzlich vor Stau oder einer Baustelle. Teilweise wird so etwas auch nur wegen Staugefahr aufgestellt. Dann ist noch gar keine Stau entstanden, dieser soll aber vermieden werden.
Also nein, du musst dich trotzdem daran halten.
Kann ja sein, dass das bei einer Gefahrenstelle der Fall ist.
Wenn das hier so wäre müsste ja jeder Autofahrer selbstständig entscheiden wann ein Stau herrscht oder was eine Baustelle ist. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist verpflichtend.
Kann ja sein, dass das bei einer Gefahrenstelle der Fall ist.
Ja, und das Zeichen 123 "Baustelle" ist ja nun ein Gefahrenzeichen.
Wenn das hier so wäre müsste ja jeder Autofahrer selbstständig entscheiden wann ein Stau herrscht oder was eine Baustelle ist.
Die Baustelle ergibt sich aus Baustellenmarkierungen, Absperrbaken und dergleichen. Da erkennt man ziemlich leicht wann diese zu ende ist. Und das ist bei Blechtafeln sicher nicht einfacher als bei Wechselschildern.
Eben. Er weiß aber ja nicht wann diese beginnt. Es kann auch sein dass diese erst in 3 Kilometern beginnt. Dann muss Erbgut dahin 110 fahren. Er darf wieder schnell fahren sobald er diese durchfahren hat. Wenn aber erst gar keine kommt, kann er diese auch nicht durchfahren und muss dementsprechend auf das nächste Zeichen warten.
Nun lass uns doch hier nicht über hätte, währe, wenn reden. Bei Blechschildern gilt das von mir oben gesagte. Ich sehe keinen Grund warum das bei den Wechselzeichen nicht so sein sollte.
Ähnliches gilt bei einer Baustelle. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Baustelle muss die Aufhebung nicht immer durch ein zusätzliches Schild erfolgen. Ist das Tempolimit auch hier mit einem Gefahrenzeichen (z. B. für Baustelle) aufgestellt, endet dieses wenn der Gefahrenbereich, also die Baustelle endet.
https://www.bussgeld-info.de/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/
Oft werden Geschwindigkeitsbeschränkungen an Gefahrenstellen wie einer Baustelle oder vor Schulen angeordnet.
Bei einer Kombination des Streckenverbotes mit einem Gefahrenzeichen gilt folgendes: Hier endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht.
Ich stimme dir doch zu.
Aber um die Baustelle durchfahren zu haben muss ja erstmal ein Baustelle vorhanden zu sein.
Wenn dort eine Baustelle vorhanden ist und ich diese durchfahren habe, dann kann ich danach wieder schneller fahren.
Kommt aber erst gar keine Baustelle kann ich diese de facto nicht durchfahren und darf somit die Geschwindigkeit auch nicht erhöhen. Das heißt wenn keine Baustelle kommt, muss er eben auch das Aufhebungsschild bzw. eine anderes Geschwindigkeitsschild warten.
Bist du da sicher? Bei Blechtafeln gilt ja bei der Kombi Gefahrenzeichen + Geschwindigkeitbegrenzung dass das Tempolimit augehoben ist sobald die Gefahrenstelle eindeutig zu Ende ist.