Geliehenes Gerät geklaut, wer zahlt?

8 Antworten

Was kann ich jetzt tun?

Prüfen, ob 500 € dem Schaden entsprechen - und wenn ja, dann zahlen.

Du hast das Gerät von ihr geborgt, damit war es in Deiner Obhut und Verantwortung.

Du bist ihr zur Rückgabe des Geräts verpflichtet - ist Dir das nicht möglich, eben zu Schadenersatz.

sie natürlich!!!! aber wenn sie stur ist vielleicht lässt sie dich ja nur die hälfte zahlen, aber sonst eindeutig sie, sie hat es gestohlen und acuh wenn du es nicht verstecken konntest eindeutig sie!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ja wessen Schuld soll es denn sonst sein. Soll sie etwa den Schaden zahlen, weil sie so nett war, es Dir zu leihen? Warum war Dein Schrank denn so voll? Warum hast Du nicht was davon auf das Regal getan und das wertvolle Gerät eingeschlossen?

Du könntest einen Zettel anbringen für die Kommilitonen, das Gerät doch bitte einfach stillschweigend zurückzubringen, weil 500 Euro für Dich eine Menge Geld sind.

Wäre ich an deiner stelle würde ich sie erwürgen.. nein spass.. rede mit ihr das kann doch nicht sein das du das bezahlen musst! sie hat es ausgeliehen dann ist es auch ihre schuld wenn was geklaut wird! mach dir nicht die grossen Sorgen sag ihr einfach das sie dich mal kann und fertig :)

Droitteur  12.02.2014, 16:17

"sie hat es ausgeliehen dann ist es auch ihre schuld wenn was geklaut wird"

ein wenig anders formuliert:

"Die Fragantin hat es ausgeliehen, dann ist es auch ihre Schuld, wenn was geklaut wird."

?

M3Lii  12.02.2014, 16:19
@Droitteur

ja das ist ihre schuld sie hat es ausgeliehen und sollte es nicht den kollegen geben zum aufbewahren wenn du mich verstehst :)

karo13  12.02.2014, 16:23
@M3Lii

Geliehen haben es doch aber beide ;) die Freundin von der Uni und die Fragestellerin von der Freundin.

Droitteur  12.02.2014, 16:23
@M3Lii

Versteh mich: Ich habe dein Prinzip: "Sie hat es ausgeliehen" einfach nur auf die Fragantin übertragen - oder hat diese nicht auch ausgeliehen? Das Problem ist nicht, dass es verliehen wurde (das hat das Institut ja auch nur gemacht), sondern, dass das Ding nicht weggeschlossen wurde.

Was soll die Fragantin ihrer Freundin denn sagen? - "Selbst Schuld, wenn du mir das Ding geliehen hast!"? xD

M3Lii  12.02.2014, 16:26
@Droitteur

Droitteur du machst mich fertig hahah.. egal wie auch immer sollen sie doch selber regeln oder?

Droitteur  12.02.2014, 16:27
@M3Lii

Ja, das finde ich allerdings auch^^ Jede Freundschaft hat so ihre eigenen Besonderheiten, was die Risikoverteilung angeht :D

bronkhorst  12.02.2014, 16:49
@Droitteur

Die Fragantin hat es ausgeliehen

nö, sie hat es geborgt. Geliehen hat es ihr die andere.

Droitteur  12.02.2014, 16:52
@bronkhorst

Dann dudele mal "ausleihen" ;) Ganz davon abgesehen, dass ich bewusst im Schema des ursprünglichen Antwortsatzes geblieben war.

Trotzdem danke für den sehr amüsanten Beitrag^^

bronkhorst  12.02.2014, 16:58
@Droitteur

Mein Beitrag bezog sich nicht auf Deine Antwort, sondern einige davor.

Leihen und Borgen sind halt die klassischen Gegenpositionen im selben Rechtsgeschäft, werden aber ähnlich wie scheinbar und anscheinend fröhlich durcheinandergeschmissen.

Man sehe mir den "Deutschkurs für Deutsche" nach - aber manchmal krieg ich einfach Zahnfleischbluten...

Droitteur  12.02.2014, 17:08
@bronkhorst

Das Wort Borgen ist mir in juristischen Texten bislang noch nicht untergekommen. Nach erstem Suchen scheint das Wort in der Schweiz und in alter Zeit in Gebrauch zu sein, heute nutzt man (in Deutschland) eher Ent- und Verleiher.

Was scheinbar und anscheinend angeht, teilen wir wohl dieselbe Erfahrung.

Bei Zahnfleischbluten hilft M3Lii.

Droitteur  12.02.2014, 17:16
@bronkhorst

Auch in der Schweiz scheint sich der Begriff Borger nicht auf die Leihe, sondern auf das Darlehen zu beziehen.

bronkhorst  12.02.2014, 17:32
@Droitteur

Juristisch - von der Sprache hab ich auch schon gehört.

Sie hat Worte wie "gewillkürt", "Verböserung" und viele andere hervorgebracht, für die man im gewöhnlichen Sprachgebrauch schnell im Polsterkombi abtransportiert werden würde.

Nicht zu vergessen den "groben Unfug", dem jedoch nie ein "feiner Unfug" entgegenstand.

Insofern toleriere ich "Juristisch", versuche es aber klar vom allgemeinen Sprachgebrauch zu trennen.

Forensprache ist deutsch...

Droitteur  12.02.2014, 17:36
@bronkhorst

Ach so ist das... Die Brüder Grimm waren übrigens auch Juristen.

bronkhorst  12.02.2014, 17:40
@Droitteur

Die Brüder Grimm waren übrigens auch Juristen.

Da kann man sehen, was Juristen erreichen können, wenn sie sich sprachlich zusammenreißen ;-)

Droitteur  12.02.2014, 17:41
@bronkhorst

Rein vorsorglich weise ich aber darauf hin, dass ihre Hauptleistung nicht darin bestand, Märchen zu erzählen :D

Was kann ich jetzt tun?

Den Schaden bezahlen.

ist doch egal wer wem was jemand sagt, denn du selbst hast deinen eigenen Grips einzuschalten und zu denken, oder würdest du deshalb bei Königswerth im dunkeln in den Rhein reinfahren nur weil Jemand das Navi zeigt auf geradeaus obwohl keine Fähre da steht??? .

es meine schuld sei das es geklaut wurde

Ja, dies ist es!!!