Kann man nur für die Geldstrafe (falls man nicht zahlt ) oder auch für die Gerichtskosten eingesperrt werden ?
Bitte nur antworten die weiterhelfen, ansonsten weiter klicken. Danke!
4 Antworten
Nein, Gegenstand der Ersatzfreiheitsstrafe ist die Geldstrafe. Die Gerichtskosten können nicht abgesessen werden.
Eine Gelstrafe kann man, wenn man klamm bei Kasse ist, auch auf Antrag in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen.
Die Gerichtskosten müssen bezahlt werden. Im Extremfall kann man dafür auch in Erzwingungshaft genommen werden, die Gerichtskosten sind daurch aber nicht bezahlt
Hi,
für eine Geldstrafe kann man auch eingesperrt werden!
Im Urteil steht immer: Eine Geldstrafe von 3000,-- € ersatzweise 60 Tage Haft.
Für das Nichtbezahlen der Gerichtskosten gibt es keine Haft, es sei denn die Zahlung wird böswillig verweigert!
Für das Nichtbezahlen der Gerichtskosten gibt es keine Haft, es sei denn die Zahlung wird böswillig verweigert!
hast du das nicht gelesen?
Wenn Bußgelder nicht bezahlt werden oder sonstige Strafen kann
Erzwingungshaft oder Beugehaft angeordnet werden.
Dies kann man aber nicht hier alles darlegen.
Mit Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Ja aber das beantwortet meine Frage nicht, wenn die Geldstrafe komplett bezahlt ist kann man ja nicht für die Gerichtskosten eingesperrt werden oder ?