Kann man nur für die Geldstrafe (falls man nicht zahlt ) oder auch für die Gerichtskosten eingesperrt werden ?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, Gegenstand der Ersatzfreiheitsstrafe ist die Geldstrafe. Die Gerichtskosten können nicht abgesessen werden.

Eine Gelstrafe kann man, wenn man klamm bei Kasse ist, auch auf Antrag in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen.

Die Gerichtskosten müssen bezahlt werden. Im Extremfall kann man dafür auch in Erzwingungshaft genommen werden, die Gerichtskosten sind daurch aber nicht bezahlt

Hi,

für eine Geldstrafe kann man auch eingesperrt werden!

Im Urteil steht immer: Eine Geldstrafe von 3000,-- € ersatzweise 60 Tage Haft.

Für das Nichtbezahlen der Gerichtskosten gibt es keine Haft, es sei denn die Zahlung wird böswillig verweigert!

PeterNichLustig 
Fragesteller
 02.03.2016, 15:51

Ja aber das beantwortet meine Frage nicht, wenn die Geldstrafe komplett bezahlt ist kann man ja nicht für die Gerichtskosten eingesperrt werden oder ?

herja  02.03.2016, 16:05
@PeterNichLustig

Für das Nichtbezahlen der Gerichtskosten gibt es keine Haft, es sei denn die Zahlung wird böswillig verweigert!

hast du das nicht gelesen?

Wenn Bußgelder nicht bezahlt werden oder sonstige Strafen  kann

Erzwingungshaft oder Beugehaft angeordnet werden.

Dies kann man aber nicht hier alles darlegen.

Mit Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914