Geldherrin sein, ist das legal ohne Anmeldung?
Das Thema hatten die mal als Reportage gebracht und letztens bin ich wieder mit Freunden darüber ins Gespräch gekommen. Gestern habe ich mal ausgiebig gegogglet und nun stellen sich mir folgende Fragen:
Viele der Damen geben kein Impressum an. An sich ist das ja nicht erlaubt, aber viele der Damen im Erotikbusiness machen das sicher auch zum eigenen Schutz vor aufdringlichen Verehrern, wenn sie generell keine Geschäftsadresse besitzen. Müßten die aber nicht trotzdem ne Adresse angeben? Und könnten die evtl. ne eingerichtete Geschäftsadresse angeben unter der sie lediglich ihre Post empfangen? Sowas kann man ja mittlerweile in Anspruch nehmen. Wäre das legal?
Die Damen verlangen ja teilweise Geld- und Sachgeschenke. Es findet sich aber nie ein Hinweis, dass die Damen ein Gewerbe betreiben. Wenn die Frauen nur Geschenke oder Gutscheine annehmen würden, wäre das dann legal oder zählt das auch unter Gewerbe? Die sagen schließlich immer, dass sie das Ganze rein privat betreiben.
Und hier habe ich noch etwas gefunden, dass ich für sehr grenzwertig halte:
http://www.blackmail-vertrag.de/files-blackmail-vertrag/nichtzahler-vorjahre-blackmail.html
Ist es nicht aus Datenschutzgründen verboten solch eine Liste ÖFFENTLICH zu führen? Das grenzt für mich schon an Rufschädigung!!!
Das Thema ist so seltsam, dass es schon wieder interessant ist. :o)
Freue mich auf viele fachlich fundierte Antworten!
2 Antworten
Auf jeden Fall unterliegen die Seiten solcher Personen der Impressumspflicht, da sie geschäftsmäßig handeln (§ 5 TMG). Das Veröffentlichen Nutzerdaten gegen den Willen der Betroffenen ist persönlichkeitsrechtswidrig und setzt den Verursacher Unterlassungsklagen und Geldentschädigungsansprüchen aus.
Geld- und Sachgeschenke kann man natürlich auch als Privatperson erhalten. Es ist m.E. jedoch fraglich, ob man Zuwendungen im Rahmen solcher Verhältnisse überhaupt noch als Schenkung bezeichnen kann oder ob man diese Handlungen anders klassifizieren müsste. Letztendlich stellt sich auch die Frage, ob derartige Geschäfte nicht sittenwidrig (§ 138 BGB) sein könnten.
Mir leuchten die Ausführungen oben durchaus ein, allerdings stellt sich mir eine Frage, was das angeht. Bei der Geldsklaverei handelt es sich ja um einen Fetisch, genauso wie z.B. beim Masochismus. Soweit ich weiß, kann man ja eine Domina auch nicht wegen Körperverletzung anzeigen, bzw. könnte man vielleicht schon, aber man muss ja erstmal davon ausgehen, dass so eine Fetisch-Angelegenheit in gegenseitigem Einvernehmen geschieht. Ich gehe davon aus, dass die Herren, die sich zu sowas hergeben, recht gut wissen, worauf sie sich einlassen, ebenso wie Jemand, der in eine SM-Studio geht und sich dort "bedienen" lässt.
Wie würdest Du denn in diesem Zusammenhang die Sachlage bewerten? Würde mich mal interessieren.
Auch diese Damen müssen ein Gewerbe anmelden.
Auch sie müssen ein vollständiges Impressum angeben (§ 5 TMG). Wenn es fehlt, kann die zuständige Behörde (meist das Ordnungsamt) ein Bußgeldverfahren einleiten.