Geld geliehen und nicht wieder bekommen?
Hallo und zwar habe ich jemanden Geld geliehen ca. 500€ und habe es bis jetz nicht wieder bekommen .Das einzige was ich als Beweis habe ist ein Kontoauszug das ich das Geld abgehoben habe.ein chat Verlauf wo drin steht das er das geld verlangt und wir ein Treffpunkt vereinbart haben .u d ein Telefonat.
Würde ich mit einer Anzeige durch kommen ??
Und ich habe auch zeigen doe bezeugen können das ich Geld verliehen habe
15 Antworten
Wann hast Du denn das Geld geliehen und wem? Was wurde denn vereinbart, wann es zurückbezahlt werden soll?
Eine einfache und gute Möglichkeit lautet "gerichtlicher Mahnbescheid" .
Den kannst auch Du als Privatperson bei einem Gericht einreichen. Der riesen Vorteil ist, das die entsprechende Person an dem der Bescheid gerichtet ist, dann auf jeden Fall reagieren MUSS! und ihn nicht ignorieren kann. Auch musst Du Dir keine Sorgen wegen Inkassobüro etc. machen , da sich der Gerichtsvollzieher darum (in deinem Namen ) kümmert.
Die Kosten belaufen sich auf EUR 32.- die Du vorab zahlen musst. Hinzu kommen dann noch die Gerichtsgebühren, die dann der Schuldner noch mit zu tragen hat.
( er zahlt dann praktisch nicht EUR 500.- ....sondern ggf. EUR 600.- oder mehr ...das ist aber nicht Dein Problem )
Wichtig ist jedoch, das Du Ihn vorher offiziell "Anmahnst" .
D.h. nicht anrufen oder eine WhatsApp schreiben , sondern einen richtigen Brief mit EInschreiben und Rückschein, das er bis dann und dann ( setze ihn eine Frist von z.B. 10 Tagen ) zahlen muss.
Nach den 10 Tagen dann die Mahnung mit dem Mahnbescheid bei Gericht einreichen.
Nein, Du würdest nicht mit einer Anzeige durch kommen.
Hier ist nicht dass Strafrecht, sonder das Zivilrecht zuständig.
Also müsstest Du ihn zivilrechtlich verklagen.
Aber so wie ich es sehe, kannst Du lediglich beweisen, dass Du Geld abgehoben hast und er es gefordert hat.
Eine Übergabe kannst Du nicht beweisen, da kein Vertrag.
Wenn er nix zugibt, reicht das meines Erachtens nicht aus.
Du solltest den Vertrag schriftlich kündigen. Sollte dies nichts bringen, käme der zivilrechtliche Weg in Betracht.
ihr hattet quasi schon einen vertrag. dieser war mehr oder weniger mündlich.
und du hast ja auch "beweise", das die person das geld bekommen hatte.
Was für eine Anzeige? Um eine Anzeige zu machen, müsstest du nachweisen, das er nie vor hatte, dir das Geld zurückzugeben.
Was kannst du machen? Wenn ihr keinen Termin für die Rückgabe des Geldes gemacht habt, setz ihm schriftlich eine Frist(Einwurfeinschreiben) von 2 Wochen dir das Geld zurückzugeben mit der Androhung weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Weitere Maßnahmen sind sind dann die Einschaltung eines Inkassobüros oder ein Gerichtlicher Mahnbescheid.
Mai 24