Gehalt zum 15.ten des Monats? Wie ist es bei der Kündigung?

8 Antworten

Wir hatten auch mal die Gehaltszahlungen am 15. D.h., wir wurden zwei Wochen rückwirkend und zwei Wochen voraus bezahlt. Ich denke, dass es bei euch auch so sein wird. Dann solltest Du dein letztes Gehalt am 15. fürs ganze Monat bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bekommst du es immer Rückwirkend (also am 15.08. für Juli) oder im Voraus (am 15.08. für den ganzen August)?

Davon hängt es ab, ob du noch Gehalt bekommst am 15.10. oder nicht. Wenn es im Voraus gezahlt wurde, gibt es am 15.09. die letzte Gehaltszahlung, wenn es nachträglich gezahtl wird, dann am 15.10.

So oder so wird dir das Gehalt bis zum 30.09. bezahlt, da du bis dahin ja gearbeitet hast.

Wenn du am 01.10. noch arbeitest, bekommst du das Gehalt für den Tag entsprechend am 15.10. oder 15.11.

Wenn das Gehalt immer zum 15.ten des Folgemonats bezahlt wird, kommt dein Septembergehalt am 15.10

höchstwahrscheinlich wirst du am 15.10 den gehalt für den 01.10. erhalten (1 Tag). Sofern du an diesem tag noch angestellt bist.

floppydisk  23.08.2019, 12:53

Wie soll das gehen?

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RotesGummibaer  23.08.2019, 12:53
@floppydisk

der arbeitgeber berechnet den lohn für den einen tag aus und überweist es dann am 15.

was ist daran nicht zu verstehen?!

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floppydisk  23.08.2019, 12:57
@RotesGummibaer

Weil es sowas wie Monatsabschlüsse gibt und Krankenkassen und Sozialbeiträge gesammelt abgeführt werden? Ergo kann es erst im Folgemonat überwiesen werden, egal wie wenig man gearbeitet hat. Und das er für einen Tag beschäftigt ist, ist ebenfalls unwahrscheinlich, Kündigungsfrist wäre Mitte oder Ende eines Monats, nicht einschließlich des Ersten. Dies wäre nur möglich, wenn man zb zwei Tage Frist hat und dann hätte es auch noch keine Kündigung gegeben, weil diese dann ja erst am 25.09 verschickt werden würde.

Man macht die eine Person doch keinen kompletten Lohnlauf.

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RotesGummibaer  23.08.2019, 13:00
@floppydisk

der lohnlauf ist sowieso immer am 15. eines jeden monats für alle mitarbeiter. ich verstehe nicht, weshalb das jetzt bei diesem speziellen fall nicht gehen sollte, eben 1 tag zu berechnen anstatt 30.. immerhin hat er diesen einen tag zu gute.

ob das enddatum nun stimmt oder nicht, liegt an dem fragesteller. er selbst behauptet am 01.10.2019 auszutreten.

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du bekommst doch am 15.10. das gehalt für den 9., oder?

das sollte halt voll kommen