Gehalt trotz Weiterbildung zum Versicherungs/-Fachwirt?
Wenn ich meine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen abgeschlossen habe und ich mich dann zum Versicherungsfachwirt weiterbilden möchte, wird mein gehalt weiterhin bezahlt?
Beispiel:
Hans verdient 2.500 € monatlich und möchte sich im nächsten Monat weiterbilden (durch Seminare). Während Hans bei den Seminaren ist, kann er ja nicht arbeiten, wie wird das mit dem gehalt geregelt?
Danke
6 Antworten
Hey Tube2Torial,
Infos und viele Hinweise hierzu findest du in der azubi-welt.de bzw. hier in dem Link: www.bwv.de/bildungsangebote/fachwirte/voraussetzungen.html
wie z.B.: Voraussetzung für die Zulassung zur den Prüfungen:
abgeschlossene Ausbildung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen bzw. zum/-r Versicherungskaufmann/-kauffrau und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
bzw.: Die relevante Berufspraxis in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft müssen Sie nicht bei Beginn der Fortbildung, sondern erst zur Prüfungsanmeldung nachweisen. Daher können beispielsweise Kaufleute für Versicherungen und Finanzen unmittelbar nach Abschluss ihrer Berufsausbildung mit der Fachwirtfortbildung beginnen und die Berufspraxis bis zur ersten Prüfung parallel zur Fortbildung erwerben.
abgeschlossene Ausbildung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf (z.B. Bankkaufmann) und danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis oder
vierjährige Berufspraxis.
Kannst du die Weiterbildung den nicht nach deiner Arbeitszeit machen? Meines Wissens gibt es doch einige Anbieter, die diese Weiterbildung im "Abendkurs" anbieten.
Sollte das nicht möglich sein, hat Frangge recht. Für die Fehlzeiten gibt es kein Gehalt. Du kannst natürlich versuchen mit Bildungsurlaub und/oder deinem normalen Urlaub was zu reißen.
Sprich doch einfach mal mit deinem AG. Vielleicht unterstützt er dich ja nicht nur mit den Arbeitszeiten, sondern übernimmt auch einen Teil der Lehrgangsgebühren. Fragen kostet nichts.
Hallo,
das liegt in der Entscheidung des Arbeitgebers. Die Weiterzahlung des Gehalts ist aber eher unüblich.
Was kann man tun?
bezahlten Urlaub entsprechend legen
mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub vereinbaren
mit dem Arbeitgeber einen Vollzeitarbeitsvertrag schließen, aber für die Zeit von ... bis .... die Arbeitszeit befristet auf X Stunden reduzieren (wenn der Arbeitgeber zustimmt). Gerade nach der Ausbildung ist man ja noch nicht an ein volles Gehalt gewöhnt.
manche Anbieter ermöglichen die Fachwirtausbildung auch als Fernschulung bzw. E-Learning.
teilweise gibt es eine Förderung als Bildungsscheck oder Bildungsprämie (teilweise auch bei sehr guter Abschlussprüfung). Ein Gespräch bei der IHK und/oder Agentur für Arbeit kann sinnvoll sein.
Gruß
RHW
Da gibt es keines, ganz einfach. Es sei denn, dein Arbeitgeber ist so kulant und bildet dich auf betriebliche Kosten weiter. Dann hast du aber normalerweise eine Bindungsfrist oder musst die Gebühren zurückzahlen, wenn du vor Ablauf dieser Frist kündigst.
Wenn ich micht weiterbilden lasse, bin ich dann also 1 oder 2 Jahre arbeitslos?
welche erwartung hast du denn?
angebot und nachfrage macht den markt
es wird genügend fachwirte geben soo dass der ag keine weiterbildung bezahlen braucht.
also wird es wohl deine privat sache sein.