Gehalt rückwirkend einfordern?
Hallo zusammen,
ich hatte letztes Jahr im Oktober ein Gespräch bzgl. einer Gehaltserhöhung. Mein Vorgesetzter wollte sich daraufhin bemühen das Gehalt anzupassen. Ich bekam eine positive Rückmeldung und er sagte mir, dass es etwas dauern würde mit der Anpassung, da es Personalwechsel in der Führungsetage bzw. der Personalabteilung gab zu diesem Zeitpunkt. Das Gehalt würde aber trotzdem rückwirkend zu dem Zeitpunkt des Gesprächs angepasst werden.
Nun, 6 Monate (!) später, habe ich eine Rückmeldung zur Gehaltsanpassung erhalten in der allerdings keine rückwirkende Anpassung enthalten ist. Leider habe ich nichts schriftlich über die rückwirkende Anpassung. Meine Kollegin hat aber einen vergleichbaren Fall und sie hat es schriftlich.
Gibt es gestzliche Grundlagen, dass das Gehalt nun rückwirkend angepasst werden muss (schriftlich/nicht schriftlich)? Wie soll ich weiter vorgehen? Betriebsrat einschalten? Schließlich ist es nicht meine Schuld, dass das Verfahren 6 Monate dauert und ich in diesen (mindestens) 6 Monaten unterbezahlt war, wobei ich das vor dem Gespräch auch schon war. Da es sich um keine geringfügigie Erhöhung handelt, wäre die Nachzahlung schon relativ schön für meinen Geldbeutel. Andererseits möchte man es sich ja auch nicht mit dem Vorgesetzten vermiesen, aber ich fühle mich verarscht.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
3 Antworten
Gehalt "rückwirkend" einfordern/einklagen kann man nur mit schriftlicher Zusage .
Leider ! Ihr " Vorgestzter" konnte sich nur dafür einsetzen !
Vorerst solltest du "nur" mit diesem Vorgesetzten reden und ihn an sein Versprechen erinnern. Vielleicht hat die Lohnbuchhaltung das nur nicht richtig umgesetzt.
Erst wenn sich danach nichts tut, kannst du darauf verweisen, dass deiner Kollegin das ja auch rückwirkend gewährt wurde.
Das ist bereits geschehen, ich habe ihn darauf angesprochen. Er meinte aber es sei nicht (mehr) möglich. Meine Kollegin hat es auch nicht rückwirkend erhalten trotz schriftlicher Bestätigung.
Ihr HABT einen Betriebsrat? Dann frag doch da mal nach, wie die Rechtslage ist.
Ich sprach nicht von "... auf den Hals hetzen" Ich sprach lediglich von sich erkundigen. Das wird man ja wohl dürfen.
Normalerweise sollte man den Betriebsrat aber erst einschalten, wenn man sich nicht selbst zu helfen weiß. Kommt nicht gut an, den Chef den BR "auf den Hals zu hetzen". Aber sofern ich nichts rausfinden sollte, werde ich das dennoch tun.
Ich verstehe nicht ganz: Im anderen Kommentar schreibst du das du deinen Chef bereits angesprochen hättest und es sei nichts mehr möglich. Ebenso hätte auch eine Kollegin rückwirkend kein Geld erhalten trotz Zusage. Auf was genau möchtest du jetzt warten? Sich beim Betriebsrat einen Termin vereinbaren und sich nach den Möglichkeiten erkundigen (danach fragst du uns auch hier) hat doch absolut nichts mit "auf den Hals hetzen" zu tun. Entweder du möchtest für Klarheit sorgen dann musst du auch aktiv werden oder du lässt es.
Das ist doch Unsinn. Dafür gibt es ja den Betriebsrat, damit nicht jeder selbst zum Chef rennen muss. Das ist auch durchaus im Sinne des Arbeitgebers.
Normalerweise sollte man den Betriebsrat aber erst einschalten, wenn man sich nicht selbst zu helfen weiß. Kommt nicht gut an, den Chef den BR "auf den Hals zu hetzen". Aber sofern ich nichts rausfinden sollte, werde ich das dennoch tun.