Gehalt auf fremdes Konto, Bank kündigt Konto

4 Antworten

Der Eingang Ihres Gehaltes auf dem Konto Ihres Sohnes ist dann unbedenklich, wenn Sie als Bevollmächtigter Zugang zu dieser Zahlung haben - besteht keine entsprechende Vollmacht, ist die Gehaltsüberweisung auf ein fremdes Konto unzulässig.

Als außerordentlicher Kündigungsgrund gem. AGB ist der "fremde" Gehaltseingang nicht zu sehen; allerdings bedarf es eines solchen Grundes gar nicht, wenn die Bank das Girokonto ordentlich, d.h. mit entsprechender Frist, kündigt. Hiergegen ist nichts einzuwenden.

Sollte die Bank den Fehler gemacht haben, die zwei Gehaltseingänge als Kündigungsgrund anzugeben, wird eine Beschwerde beim Ombudsmann voraussichtlich Erfolg haben (für den Beschwerdeführer kostenfrei).

Allerdings sollten Sie eher den einfacheren Weg gehen und unter Berufung auf die Selbstverpflichtung der Banken (Stichwort "Girokonto für Jedermann") auf Eröffnung eines eigenen Girokontos bestehen - dann ist die Angelegenheit korrekt und dauerhaft geregelt.

und von daher ein Kontoführungsverbot seitens der Banken bestehen

Das ist doch Unsinn. Was für ein Eintrag bei der Schufa soll denn das bitte sein? Missbrauch von Zahlungskarten?

Jetzt hat die Sparkasse meinem Sohn das Konto gekündigt, weil da 2 verschiedene Gehälter von 2 verschiedenen Personen eingehen und mein Sohn alleiniger Kontoinhaber ist. Ist das seitens der Bank rechtens?

Natürlich ist das rechtens. Er hat bei der Kontoeröffnung unterschrieben, dass er wirtschaftlich berechtigter der Beträge ist, die auf dem Konto eingehen. Davon abgesehen kann das Konto von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen fristgemäß gekündigt werden.

Und was kann mein Sohn tun, damit mein Gehalt bzw. Krankengeld weiterhin auf einer Bank eingehen kann

Nichts, er sollte zunächst versuchen, für sich selbst ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. Und du solltest das für dich tun.

Kann er ein 2. Konto bei einer anderen Bank eröffnen, auf welches dann ausschließlich mein Krankengeld eingeht?

Was soll das alles bitte bringen? Das sieht mir doch sehr nach (versuchter) Vollstreckungsvereitelung aus.

Wieso kannst du kein eigenes Konto besitzen ? Dein Schufa Eintrag hat damit nichts zu tun.Du kannst dir ja ein Guthabenkonto eröffnen,welches du dann in ein P - Konto umwandeln kannst.Der derzeitige Pfändungsfreibetrag liegt bei einer einzelnen Person bei ca. 1040 € Netto,nur bis auf diesen Betrag darf gepfändet werden.

Mein Gehalt wurde bis dato auf das Konto meines Sohnes überwiesen,

Das ist unzulässig. Die Entgegennahme von Geld für Dritte ist ein sofortiger Kündigungsgrund für ein Bankkonto (u.a. Verstoß gegen das Geldwäschebekämpfungsgesetz).

da ich einen negativen Schufa-Eintrag habe und von daher ein Kontoführungsverbot seitens der Banken bestehen

Das liegt aber nicht am negativen Schufa-Eintrag. Ein P-Konto muss die Bank nur dann nicht einrichten, wenn ihr dies wirtschaftlich oder aufgrund anderer Eintragungen nicht zuzumuten ist. Dazu zählen rechtskräftige Verurteilungen wegen Kreditbetrug o.ä., aber kein SCHUFA-Wert. Kontoführungsverbote gibt es m.W. nur im Rahmen der Terrorismusbekämpfung.

Ist das seitens der Bank rechtens?

Ja.

Und was kann mein Sohn tun, damit mein Gehalt bzw. Krankengeld weiterhin auf einer Bank eingehen kann und ich irgendwann meine Schulden hoffentlich abbezahlt haben werde?

Gar nichts. Dein Geld geht ihn nichts an.

Kann er ein 2. Konto bei einer anderen Bank eröffnen, auf welches dann ausschließlich mein Krankengeld eingeht?

Nein. Du musst Dir ein entsprechendes Konto selbst beschaffen, und sei es im europäischen Ausland. Dank SEPA ist das doch kein Problem mehr. Und wenn es hier um die Umgehung / Vereitelung einer Pfändung gehen sollte: Lass es. Da musst Du durch, ggfs. per Privatinsolvenz.