Gegenstände im Treppenhaus?
Hallo, vielleicht kennt sich ja einer aus oder hatte so ein ähnliches Problem selbst schon.
Ich bin vor kurzem in ein MFH gezogen, dass aus 8 Parteien besteht und die gesamte WEG wiederum aus 10 solcher Häuser. In meinem Haus sind alles Eigentumswohnungen und bis auf meine und noch eine andere selbst bewohnt. Nun stellte ich bei Regenwetter meine nassen Schuhe im Treppenhaus ab, in meinen Türrahmen damit der Fluchtweg frei bleibt. Alle haben es geduldet, so lange sie sauber da im eck stehen. Nun meldete sich eine Bewohnerin aus dem Nachbarhaus, die aber auch die Vollmacht für eine Wohnung in meinem Haus hat bei mir, dass ich gefälligst meine Schuhe hier nicht abstellen soll. Weil Fluchtweg, Brandschutz und es sieht nicht schön aus, bla bla. Zudem würde es müffeln, (ja nee ist klar), die Schuhe waren neu, hatte ich erst 2 mal an. Jetzt habe ich gesehen, dass sie selbst Dinge vor der Türe stehen hat und zwar dauerhaft und nicht vorübergehend wie ich. Zwei große Holzklötze (Brandschutz gilt wohl nicht für sie) zu dekorationszwecken.
Als ich sie darauf ansprach von wegen gleiches Recht für alle, hat sie versucht sich mit 'ich wohne ja schon 30 Jahre hier und bin Eigentümer, wohne im EG, was eine Verhinderung des Fluchtweges ausschließt und der Absatz ist auch breiter wie Ihrer (das ist er tatsächlich) und ich zahle Grundsteuer und Wohngebäudehaftpflicht im Gegensatz zu Ihnen'. Das ich das auch zahle, weil es umlegbare Kosten sind, hat sie souverän überhört und mir mit der WEG und dem Anwalt gedroht.
Jetzt um die Kernfrage, denn mir geht es ums Prinzip und Leute die so dermaßen mit zweierlei Maß messen, konnte ich eh noch nie leiden.
Wenn mir verboten wird irgendetwas ins Treppenhaus zu stellen, mit dem Hinweis das NICHTS abgestellt werden darf, auch nicht vorübergehend, kann ich doch auch verlangen, dass sie ihr 'Feuerholz' auch weg stellt oder wie sehe ich das? Oder kann ich mich gar mit dem Urteil aus 2001 das besagt, dass bei Schmuddelwetter Schuhe abgestellt werden dürfen, wehren? Muss man auf Grund dessen meine nassen Schuhe im Treppenhaus tolerieren?
In der Hausordnung steht folgendes: Die Nutzung des Gemeinschaftseigentums einschließlich Treppenhäuser durch einzelne Hausbewohner kann grundsätzlich nicht gestattet werden. Treppen, Flure sowie Kellergänge sind keine Abstellräume. Sie dürfen nicht zum Ablegen oder aufbewahren von Gegenständen benutzt werden.
Denn im Grunde ist das Unrechtes, da es auch Kinderwagen und Rollatoren mit einschließt oder nicht?
Vielen Dank wer bis hierhin gelesen hat :D
6 Antworten
Soll sie mal kommen. Was soll passieren? Ein Ordnungsgeld von 10€ oder was? Ein Verstoß gegen die Hausordnung wären sowohl Deine Schuhe als auch ihre Deko, da ist auch egal, ob sie eine Eigentumswohnung hat oder nicht. Sie ist trotzdem auch an die Hausordnung gebunden.
Die Nutzung des Gemeinschaftseigentums einschließlich Treppenhäuser durch einzelne Hausbewohner kann grundsätzlich nicht gestattet werden. Treppen, Flure sowie Kellergänge sind keine Abstellräume. Sie dürfen nicht zum Ablegen oder aufbewahren von Gegenständen benutzt werden.
Das gilt für alle, auch für die, die schon 30 Jahre da wohnt.
Denn im Grunde ist das Unrechtes, da es auch Kinderwagen und Rollatoren mit einschließt oder nicht?
Es gibt halt Ausnahmen.
Grundsätzlich ist es so das die Rettungswege, dazu gehören auch die notwendigen Treppenräume, in voller Breite frei zu halten sind. Nach den BauO der meisten Bundesländer dürfen dort auch keine brennbaren Stoffe verbaut werden und auch nicht abgestellt werden.
Das steht so im Gesetz und das gilt auch für die "nette" Dame, im Gesetz steht nirgends das man ab einer gewissen Wohndauer nicht mehr an das Gesetz gebunden ist.
Allerdings es auch so was wie Verhältnismäßigkeit. Wer nur mal kurzfristig ein Paar feuchte oder dreckige Schuhe in die Türleibung stellt verstößt damit nicht automatisch gegen das Gesetz. Ein Schuhregal oder gar -schrank ist da schon eine andere Hausnummer. Wenn du dir eine Kokosfußmatte vor die Tür legst sagt auch Keiner was.
Aber ehrlich, mit solchen Mitbürgern zu diskutieren bringt selten was, die sind Argumenten eben nicht zugänglich, den Stress kann man sich sparen.
Hausordnung ist Hausordnung und gilt für den 100-jährigen, der seit 98 Jahren dort wohnt genau so wie für Dich.
Nimm eine alte Zeitung, leg sie in den Wohnungsflur und stell Deine nassen oder dreckigen Schuhe vorübergehend dort ab.
Dann hast Du "die Pflicht erfüllt", musst Dich nicht mit dem alten Drachen rumplagen und brauchst auch nicht grübeln, was die alte Schachtel vielleicht mit Deinen Schuhen anstellt, um Dir eins auszuwischen...
Grüße, ------>
Die Nutzung des Gemeinschaftseigentums einschließlich Treppenhäuser durch einzelne Hausbewohner kann grundsätzlich nicht gestattet werden.
Treppen, Flure sowie Kellergänge sind keine Abstellräume. Sie dürfen
nicht zum Ablegen oder aufbewahren von Gegenständen benutzt werden.
Halten Sie doch schlicht sich an das, was bekannt vorgegeben ist! - Sieht dann in Ihrem Bereich einfach ordentlicher aus!
Ein Schuhständer in der eigenen Wohnungsdiele hilft!
Dann eben keiner. Vermutlich "kuscht" die Hausverwaltung vor dem Drachen aber genauso, wie alle anderen auch...
Ich hatte in meiner ersten Wochnung unter mir auch so welche wohnen. Am Ende der zwei Jahre waren die zahm.
Ich habe kein Problem damit die Schuhe reinzustellen, aber mir geht es ja ums Prinzip.
Entweder darf jeder der will eine Kleinigkeit rausstellen oder eben keiner