Gefeuerte Lehrer?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Nein 60%
Ja 40%

4 Antworten

Nein

ich hatte in den 90er Jahren allerdings einen Lehrer, der aus meiner Sicht pervers veranlagt war, er hat junge Mädchen mit sexuell anzüglichen Kommentaren genervt, meistens auch vor der ganzen Klasse, er war auch sonst ein toxisches A---- und hat die Klasse gespalten.

Leider gab es auch einige Mädels, die ohnehin sehr sexualisiert waren und sich auf die Kommentare was eingebildet haben, anstatt dagegen vorzugehen.

Ich habe ihn gehasst und das hat er auch gespürt. Als Gegenzug hat er mir versucht das Abitur auszureden, dann hab ich es erst recht gemacht, um ihn zu ärgern :D

Sein Verhalten war im ganzen Landkreis bekannt und es gab eine Klasse, die ihn als Lehrer gesammelt abgelehnt hat, so dass er diese Klasse tatsächlich nicht mehr unterrichten durfte.

Nein

Also seitdem ich an meinem Gymnasium bin, nicht. Es kann sein, dass es früher, bevor ich gekommen bin, Lehrer*innen gab, die suspendiert wurden oder entlassen wurden.

Mit sexueller Belästigung ist nicht zu spaßen, eine Entlassung ist tatsächlich nötig, auch wenn der Lehrer vielleicht nett war. Sorry, falls es gemein herüber kommt xD.

Lg

Ich bin nicht mehr in der Schule, und zu meiner Schulzeit wurde da auch kein Lehrer entlassen.

Allerdings kann ich aus meinem Bekanntenkreis erzählen, dass ein bekannter Lehrer ein Unterrichtungsverbot bekommen hat.

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 37 und das Mädchen 25. Beide leben zusammen und sind verheiratet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst
Ja

Ein Lehrer schrieb mit ner Schülerin auf Whatsapp (wahrscheinlich hielten die ne Beziehung) kann dir aber net sagen ob das zu 100% stimmt..