Warum sind einige Lehrer Beamte und andere Angestellte im öffentlichen Dienst?
Gibt es Schulen an denen beide nebeneinander arbeiten? Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich für die Lehrer? Was passiert bei einem Streik? Dürfen Beamte überhaupt streiken?
Es wäre schön, wenn mir das mal jemand erklären könnte.
6 Antworten
Hallo! An meiner schule is es in der Tat so, dass Beamte und "Normale" Lehrer an der selben schule arbeiten.
Der Nachteil der normalen gegenüber den Beamten ist, dass Beamte mehr Lohn bekommen, was auch folglich bedeutet das Beamte keinen Sinn sehen, zu streiken.
Verbeamtet zu werden ist generell schwieriger geworden, auch die Ansprüche wie z.B. der Gesundheitszustand der Anwerber.
Die Bedingungen sind härter geworden, weil viel verbeamtete Lehrer scheiden vorzeitig / frühzeitig aus dem Schuldienst aus. Das kostet dem Staat viel Geld und die Stellen müssen ja wieder besetzt werden.
Generell ist die Frühpensionierung ein Problem, Post unf Bahn haben radikal reagiert, die verbeamten praktisch nicht mehr.
Post unf Bahn haben radikal reagiert, die verbeamten praktisch nicht mehr.
Die verbeamten gar nicht mehr, weil es keine Staatsbetriebe mehr sind. Das hat nichts mit "radikal reagieren" zu tun.
Beamte dürfen nicht streiken. Ein Unterschied ist noch, dass Beamte Pension bekommen und privat krankenversichert sind. Angestellte zahlen Sozialversicherungsabgaben und bekommen eine Rente, wenn es so weit ist.
Beamte sind geteilt krankenversichert , ein Teil privat / ein Teil der Steuerzahler.
Bei unseren Lehrern hier kenne ich die 30 ( privat ) / 70 ( Steuerzahler ) Regel, das ist aber immer unterschiedlich.
Das, was der Steuerzahler zahlt, heißt Beihilfe.
Die Höhe des Prozentsatz der Beihilfe hängt vom Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.
Bei unseren Lehrern hier kenne ich die 30 ( privat ) / 70 ( Beihilfe ) Regel, das ist aber immer unterschiedlich.
Dies trifft aber nur für privatversicherte Beamte zu, die nicht in den Bundesländern Bremen und Hessen arbeiten und außerdem max. 1 Kind auf der Steuerkarte haben.
Das wird in den Ländern so entschieden.
Näheres gibts z.B. hier: http://www.referendar.de/referendariat/verbeamtung.html
Und wie bereits genannt, Beamte haben kein Streikrecht.
Nein, Beamte dürfen natürlich nicht streiken - das sollte aber eigentlich bekannt sein....
Gegen wen sollten Beamte auch streiken? Ihr Arbeitgeber ist ja der Staat, und der Beamtenstatus hat den Sinn, in jeder Situation die lebensnotwendigen Funktionen einer Gesellschaftsordnung aufrechtzuerhalten, dh. egal, was passiert, die Post, Bahn und auch der Unterricht muss gewährleistet sein.
Wenn Beamte streiken dürften, wäre in diesem Moment die Basis für die Grundfunktionen des Staates ausser Kraft gesetzt.
Der Beamtenstatus verlangt also äusserste Loyalität dem Staat gegenüber, dafür gibts aber auch einige "Belohnungen" z.B. die Unkündbarkeit.
Auf der anderen Seite muss ein Beamter sich aber auch dort hinschieben lassen, wo er gerade gebraucht wird; es kann also sein, dass ein Lehrer, der keine familiären Gründe anführen kann, mal eben in eine andere Schule versetzt wird, weil man da gerade Lehrer braucht.
Nicht alle Lehrer bekommen mittlerweile den Beamtenstatus, denn der ist teuer - durch die Unkündbarkeit wird man Beamte ja nie wieder los, also ist man dazu übergangen sie teilweise "nur" im öffentlichen Dienst einzustellen - dafür dürfen sie aber auch streiken - - so hat eben alles Vor-und Nachteile.
Beamte haben keinen Arbeitgeber, weil sie keine Arbeitnehmer sind. Sie haben einen Dienstherrn.
Also wie man das Kind nun nennt, ist ja wohl egal, es geht daran, wer das Gehalt zahlt, und das ist bei Lehrern das Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes, also keine privatwirtschaftliche Organisation sondern eine staatliche Behörde - ob man das als Dienstherr oder Arbeitgeber bezeichnet ist ja wohl Jacke wie Hose.
Rechtlich macht das aber in der Tat einen Unterschied. Arbeitgeber und Dienstherren haben unterschiedliche Rechte und Pflichten, genauso wie Arbeitnehmer und Beamte.
Ihr Arbeitgeber ist ja der Staat,
Dies ist zwar die Meinung von vielen Leuten, die sich mit den Beamten nicht auskennen.
Richtig ist aber, dass eine Beamter keinen Arbeitgeber hat, er hat auch mit niemandem einen Arbeitsvertrag.
Gruß N.U.
Aha - und das Gehalt kommt vom lieben Gott
Du bist ja ein richtiger Witzbold.
Du kannst dir also nicht vorstellen, dass es auch noch andere Stellen gibt, die das Gehalt eines Beamten zahlen.
Bei Lehrern z.B. ist dies das Kultusministerium
http://mbwwk.rlp.de/de/themen/bildung/
Ich stelle es mir ziemlich frustrierend als Angestellter vor, wenn ich mit Verbeamteten zusammen arbeite, die gleiche Arbeit verrichte, aber weniger verdiene und weniger abgesichert bin.
Hallo,
zwischen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst gibt es viele Unterschiede, unter anderem bei der Bezahlung. Entscheidend ist aber das so genannten Dienstrecht. Beamte stehen rechtlich in einem anderen Verhältnis: Sie haben keinen Arbeitgeber, den sie beliebig wechseln können. Beamte haben einen Dienstherren. Bei Bundesbeamten ist das etwa das Bundesinnenministerium bzw der Bundesinnenminister. Diesem Dienstherren sind sie verpflichtet, im Gegenzug haben Beamte Anspruch auf eine "amtsangemessene Beamtenbesoldung". Mehr dazu gibt es zum Beispiel hier: https://oeffentlicher-dienst-news.de/beamtenbesoldung/
Warum lässt sich dann jemand auf ein Angestelltenverhältnis ein?