Gefälschte Schuhe gekauft?
Habe bei ebay Kleinanzeigen nike Schuhe gekauft für knapp 200€. Nach der Zahlung fragte ich, ob es originale sind. Der Verkäufer sagte er hätte sie im Glauben gekauft, dass es originale sind. Die Schuhe wurden ohne Karton und Rechnung verkauft. Und hatten keine Gebrauchsspuren. Auf den Bildern sahen die echt aus. Auch als die Schuhe ankamen sahen die echt aus. Habe die bei einem nike-store Checken lassen. Und der Mitarbeiter hat behauptet die wären nicht original. Nun will ich vom Kaufvertrag mit dem Verkäufer zurück treten. Das geld zurück und die Schuhe zurück schicken. Der Verkäufer sieht das aber nicht ein. Was kann ich machen. Kriege ich mein Geld wieder. Oder bringt Anzeige etwas. Wie geht man da vor. Ich habe seine Kontaktdaten.
4 Antworten
Privatverkauf, er muss nichts zurücknehmen.
Ach ja? Wenn ich dir nen Porsche verkaufe und dann ein Matchbox Modellauto liefere, hast du Pech gehabt? Never! Der Verkaeufer schuldet das, worueber der Kaufvertrag geschlossen wurde. Und das sind hier nun mal Originalschuhe von Nike und eben keine nachgemachten (weil nicht als nachgemachte angeboten).
Wenn er die Schuhe als original verkauft hat und sie sind nun nicht original, muss er sie zurück nehmen.
Für das Geld hättest du sie auch im Schuhgeschäft bekommen. Schon komisch, dass manche Leute mit den Schuhen erst in das schuhgeschäft rennen, wenn sie sie woanders gekauft haben.
Das sind mir die liebsten: im Internet Geld sparen wollen, aber dann die Beratung vom Einzelhandel vor Ort einfordern.
Anzeige bringt nix. Da ginge es nur um eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung. Eine Straftat liegt hier aber nicht vor (zumindest ist bislang keine zu erkennen).
Natuerlich hast du aber einen Anspruch auf Originalschuhe. Schliesslich wurden sie dir ja nicht als Kopien verkauft, sondern als "Nike". Dann muessen es auch Originale "Nike" sein.
Ein Ruecktritt vom Kaufvertrag (Schuhe zurueck, Geld zurueck) duerfte hier die fuer den Verkaeufer guenstigste Option sein. Du koenntest auch auf Vertragswerfuellung bestehen. Dann muesste er die Originale irgendwo besorgen und dir liefern (oder dir neben dem Kaufpreis auch die Differenz zu einem eventuellen hoeheren Preis erstatten, den du bezahlt hast, weil du dir die Schuhe anderweitig besorgen musstest).
Verlange also eine Rueckabwicklung des Kaufvertrags und erklaere, sonst das gerichtliche Mahnverfahren gegen ihn einzuleiten (und mach das dann erforderlichenfalls auch!).
Der Mahnbescheid selbst kostet in deinem Fall 36 Euro. Sollte der Schuldner dem Mahnbescheid widersprechen und es kommt zu einem Verfahren, kommen weitere Kosten hinzu. Die Gerichtsgebuehren musst du vorher bezahlen. Gewinnst du den Fall, kannst du sie dir beim Schuldner zurueck holen.
Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid aber nicht, kannst du sofort einen Vollstreckungsbescheid beantragen und durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen (Kosten hierfuer wie oben, also vorstrecken und beim Schuldner zurueck holen).
Dann mach die Androhung wahr und beantrage einen Mahnbescheid. Weiteres Rumgeeier bringt da wohl nichts mehr und leere Drohungen sind sowieso fuer die Katz.
Nichts "fruchtet" zu 100%. Wenn es aber genau so ist, wie du es geschrieben hast, stehen die Erfolgschancen ausserordentlich hoch und liegen ziemlich nahe an 100%.
Macht natuerlich alles nur Sinn, wenn beim Schuldner ueberhaupt was zu holen ist. Wenn nicht, hast du die Kosten auch noch an der Backe.
In der Anzeige stand von original nichts