Gefälschte Schuhe gekauft?

4 Antworten

Privatverkauf, er muss nichts zurücknehmen.

mondfaenger  08.04.2022, 01:29

Doch, muss er, wenn er unter falschen Voraussetzungen verkauft.

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Tzezeu 
Fragesteller
 08.04.2022, 01:30

Und wenn es fakes sind

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DerCaveman  08.04.2022, 02:24

Ach ja? Wenn ich dir nen Porsche verkaufe und dann ein Matchbox Modellauto liefere, hast du Pech gehabt? Never! Der Verkaeufer schuldet das, worueber der Kaufvertrag geschlossen wurde. Und das sind hier nun mal Originalschuhe von Nike und eben keine nachgemachten (weil nicht als nachgemachte angeboten).

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Wenn er die Schuhe als original verkauft hat und sie sind nun nicht original, muss er sie zurück nehmen.

Tzezeu 
Fragesteller
 08.04.2022, 01:26

In der Anzeige stand von original nichts

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ClausO  08.04.2022, 01:28
@Tzezeu

Da stand aber bestimmt Nike, das setzt Original voraus. Da stand bestimmt nichts von Fake, oder.

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Tzezeu 
Fragesteller
 08.04.2022, 01:59

Tut er nicht

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Für das Geld hättest du sie auch im Schuhgeschäft bekommen. Schon komisch, dass manche Leute mit den Schuhen erst in das schuhgeschäft rennen, wenn sie sie woanders gekauft haben.

Das sind mir die liebsten: im Internet Geld sparen wollen, aber dann die Beratung vom Einzelhandel vor Ort einfordern.

Anzeige bringt nix. Da ginge es nur um eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung. Eine Straftat liegt hier aber nicht vor (zumindest ist bislang keine zu erkennen).

Natuerlich hast du aber einen Anspruch auf Originalschuhe. Schliesslich wurden sie dir ja nicht als Kopien verkauft, sondern als "Nike". Dann muessen es auch Originale "Nike" sein.

Ein Ruecktritt vom Kaufvertrag (Schuhe zurueck, Geld zurueck) duerfte hier die fuer den Verkaeufer guenstigste Option sein. Du koenntest auch auf Vertragswerfuellung bestehen. Dann muesste er die Originale irgendwo besorgen und dir liefern (oder dir neben dem Kaufpreis auch die Differenz zu einem eventuellen hoeheren Preis erstatten, den du bezahlt hast, weil du dir die Schuhe anderweitig besorgen musstest).

Verlange also eine Rueckabwicklung des Kaufvertrags und erklaere, sonst das gerichtliche Mahnverfahren gegen ihn einzuleiten (und mach das dann erforderlichenfalls auch!).

Tzezeu 
Fragesteller
 08.04.2022, 02:52

Kostet sowas nicht. Und braucht man ds keinen Anwalt.

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DerCaveman  08.04.2022, 03:41
@Tzezeu

Der Mahnbescheid selbst kostet in deinem Fall 36 Euro. Sollte der Schuldner dem Mahnbescheid widersprechen und es kommt zu einem Verfahren, kommen weitere Kosten hinzu. Die Gerichtsgebuehren musst du vorher bezahlen. Gewinnst du den Fall, kannst du sie dir beim Schuldner zurueck holen.

Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid aber nicht, kannst du sofort einen Vollstreckungsbescheid beantragen und durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen (Kosten hierfuer wie oben, also vorstrecken und beim Schuldner zurueck holen).

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Tzezeu 
Fragesteller
 08.04.2022, 04:14
@Tzezeu

Von dem Verkäufer kommt aber nichts auch nach der Androhung. Er wusste auch nicht, dass es gefälschte waren. Ist schon einige Wochen her.

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DerCaveman  08.04.2022, 04:30
@Tzezeu

Dann mach die Androhung wahr und beantrage einen Mahnbescheid. Weiteres Rumgeeier bringt da wohl nichts mehr und leere Drohungen sind sowieso fuer die Katz.

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Tzezeu 
Fragesteller
 08.04.2022, 04:35
@DerCaveman

Fruchtet sowas denn überhaupt zu 100%?

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DerCaveman  08.04.2022, 08:08
@Tzezeu

Nichts "fruchtet" zu 100%. Wenn es aber genau so ist, wie du es geschrieben hast, stehen die Erfolgschancen ausserordentlich hoch und liegen ziemlich nahe an 100%.

Macht natuerlich alles nur Sinn, wenn beim Schuldner ueberhaupt was zu holen ist. Wenn nicht, hast du die Kosten auch noch an der Backe.

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