Geerbtes Haus automatisch Zweitwohnsitz?
Hallo, meine Schwester und ich haben leider im Dezember unseren Vater verloren. Wir sind seine Erbinnen und erhalten nun Haus und Grundstück, das aber keine von uns behalten will. Wir haben jede eigene Wohnungen, jeweils eine zweistündige Autofahrt vom Standort des Hauses entfernt und halten uns im Haus nicht auf, außer zur Abwicklung des Nachlasses. Den Erbschein haben wir beantragt und sobald er vorliegt, wollen wir das Haus verkaufen. Nun bin ich durch ein anderes Thema auf die Frage gekommen, ob so ein geerbtes, aber nun ungenutztes Haus automatisch als Zweitwohnsitz betrachtet wird und wir dafür ggf. entsprechend Steuern zahlen müssen. Wahrscheinlich darf hier keiner eine Rechtsauskunft geben, aber wo kann ich so was in Erfahrung bringen oder erst mal allgemeine Infos finden? Die Google-Suche bringt viele Infos, aber nicht wirklich eine Antwort auf diese Frage.
VG und danke.
4 Antworten
ein Haus ist nur dein Zweitwohnsitz, wenn es eine Meldeadresse von dir ist!
Zunächst mein Beileid.
Nun bin ich durch ein anderes Thema auf die Frage gekommen, ob so ein geerbtes, aber nun ungenutztes Haus automatisch als Zweitwohnsitz betrachtet wird und wir dafür ggf. entsprechend Steuern zahlen müssen.
Nein, das ist nicht der Fall.
Wenn das so wäre, würden etliche Immobilieninvestoren ordentlich ins Schwitzen kommen, wenn sie für jede Immobilie eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssten.
Wenn Du dich dort nicht regelmäßig für Wohnzwecke aufhältst, ist es auch kein Zweitwohnsitz.
Als Erben zahlen Sie bis zum erfolgten Verkauf die üblichen Grundbesitzabgaben, Steuern und Versicherungen; keine Zweitwohnsitzsteuer.
Ihr eigentlicher Wohnort bleibt völlig gleich.
Mein herzliches Beileid wegen eurem Vater.
Und nein, ein solches Haus wird nicht automatisch als Zweitwohnsitz betrachtet. Es handelt sich lediglich um Immobiliarvermögen.
Du müsstest, um nicht in das private Veräußerungsgeschäft zu kommen, das Haus tatsächlich als Wohnsitz nutzen oder zu einem solchen bestimmen und das liegt einfach nicht vor. Allein vom Eigentum an einem ererbten Haus auf einen Zweitwohnsitz zu schließen, wird dir vermutlich kein FInanzbeamter durchgehen lassen.
Warum man für einen Zweitwohnsitz Steuern zahlen sollte, außer das Haus befindet sich in einem anderen Land, wo dann ein Wohnsitz begründet würde, weiß ich spontan auch nicht.
Wenn du da wohnst, dann ja. Wenn nicht, dann hast du einfach nur entsprechendes Vermögen und damit hat sich die Sache.
Okay, das muss dann wohl trotz allem in der Steuererklärung für dieses Jahr auftauchen, aber das ist dann wieder ein anderes Thema.
Kommt drauf an. Eigentlich muss es das nicht, wenn du nichts damit machst.
In die Steuererklärung kommt ein haus dann, wenn du es verkaufst im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts oder wenn du es vermietest oder die Absicht hast es zu vermieten (im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
Wenn du einfach nur irgendwo ein Haus stehen hast, dann hat das in der Regel keine steuerliche Auswirkung. Außer was, in diesem Falle, die Erbschaftsteuer angeht.
Ja, wir wollen es verkaufen, sobald der Erbschein vorliegt. Erbschaftssteuer wird wohl nicht anfallen. Dafür ist der Wert nicht hoch genug.
Dankeschön für das Beileid. Na ja, ich frage deshalb, weil wohl manche Gemeinden automatisch von einem Zweitwohnsitz ausgehen, sobald es irgendwie bewohnbar ist. Also manche zählen da sogar einen Campingstellplatz drunter. Ob das rechtens ist, kann ich nicht sagen.